Der Datenschutz- und IT-Anwalt Martin Steiger ist erstaunt darüber, dass die Zürcher Justizdirektion im Datenskandal nicht offensiv für Transparenz sorge. So verfestige sich der Eindruck, dass die Behörde die Sache möglichst unter dem Deckel halten wolle.
Wenn es zutreffe, dass die Zürcher Justizdirektion Geld habe sparen wollen und die Hardware einfach ohne Vertrag abgegeben habe, könnten Sorgfaltspflichten verletzt worden sein. Wenn Festplatten nur mit dem Hinweis abgegeben worden seien, die Daten seien zu löschen, bevor sie weiterverkauft werden, könnte dies einen Fall von Amtsgeheimnisverletzung darstellen.
Der Datenskandal könnte ausserkantonal und unabhängig nochmals geprüft werden, so Steiger weiter. Naheliegend wäre der Einsatz eines Sonderstaatsanwalts. Es stünden viele schwerwiegende Vorwürfe im Raum. Solange unklar bleibe, weshalb die Zürcher Staatsanwaltschaft der Angelegenheit nicht nachgegangen sei, würden misstrauische Menschen an Amtsmissbrauch oder Begünstigung denken.
Auf politischer Ebene müsse die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in Zürich vollumfänglich unterrichtet werden. Auch müsse klargestellt werden, wie die Datenschutzbeauftragten von Bund und Kanton über den Fall informiert worden seien und was sie unternommen hätten. Bei Behörden seien Sorgfalt und Vertrauen besonders wichtig, so Steiger.