Zürcher Daten-Skandal: Kriminelle in Besitz interner Justizinformationen

2. Dezember 2022 um 11:12
image
Roland Gislers Neugasshof Rockbar unweit der Zürcher Langstrasse.

Die Zürcher Justizdirektion hat mutmasslich über Jahre bei der Entsorgung von Hardware geschlampt. Hoch sensible Daten landeten im Zürcher Rotlichtmilieu.

3 Zürcher Kantonsräte haben eine Anfrage bei der Regierung deponiert, deren Inhalt brisanter nicht sein könnte. Sie fragten dort: Wie konnte eine grosse Anzahl Festplatten der Justizdirektion in falsche Hände gelangen? Es geht um Datenträger, die im Drogen- und Rotlichtmilieu der Stadt Zürich gelandet sind.
Auf diesen befanden sich Daten der Justizdirektion, aber auch von mehreren Staatsanwaltschaften und dem Psychiatrisch-Psychologischen Dienst. Unter den Informationen fanden sich psychiatrische Gutachten, Gefährlichkeitsgutachten, Handynummern von Polizeibeamten, nicht öffentliche Privatnummern von Staatsanwälten und Daten aus dem Polizei- und Justizzentrum. Dies schreibt der 'Tages-Anzeiger'.
Bei den Behörden hätte man den Fall am liebsten unter den Teppich gekehrt. Sie sollen seit 2 Jahren vom Skandal wissen, aber die Öffentlichkeit nie informiert haben. Dies berichtet der 'Blick'. Demnach hat noch nicht mal die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) Einblick in einen Administrativ-Bericht von 2020 erhalten.

Der Bruder des Milieulokalbesitzers

Im Kantonsrat wurde der Skandal offenbar auf Umwegen Thema. Der bekannte Milieu-Anwalt Valentin Landmann vertritt einen Klienten vor Gericht, der den Skandal erst angestossen hatte: Roland Gisler, Betreiber des Milieulokals Neugasshof, einst Stammlokal der Hells Angels. Gisler wurde kürzlich wegen des Besitzes und Verkaufs von 400 Kilogramm Marihuana verurteilt. Während des Prozesses gab er über 20 Festplatten zurück. Auf Grundlage der dortigen Informationen soll Gisler mehrfach Staatsanwälte und Richter bedroht haben.
Vordergründig ist der Vorgang bekannt: Roland Gislers Bruder André war für ein Unternehmen tätig, das für die Zürcher Justizdirektion Computer und Drucker entsorgte, auf denen sich offenbar nicht gelöschte oder wiederherstellbare Daten befanden. Sein Bruder habe die Daten jeweils gelöscht, weil dies die Justizdirektion teilweise nicht getan habe, behauptet Roland Gisler.

Wer war verantwortlich?

Den krassen Fall von Datenschlamperei bestätigte die Justizdirektion gegenüber dem 'Tages-Anzeiger' (Paywall). Erst sagte man dort, die Vorgänge datierten "mutmasslich um das Jahr 2008", danach räumte die Direktion ein, dass zwischen 2006 und 2012 ein externer Betrieb für die Entsorgung zuständig war. Erst seit 2013 werden die Datenträger demnach professionell entsorgt.
Landmann wollte in seiner Funktion als SVP-Kantonsrat zusammen mit Nina Fehr Düsel (SVP) und Yiea Wey Te (FDP) wissen, wie die Daten in fremde Hände gelangen konnten. Schliesslich lag bei der Justizdirektion die Verantwortung für die Informationen. Es sei "verheerend", was auf den Datenträgern noch zu finden gewesen sei, sagte Landmann, er will Daten eingesehen haben, die aus dem Jahr 2012 stammen.

Loading

Mehr zum Thema

image

Bund fällt IAM-Zuschläge über fast 200 Millionen Franken

Insgesamt investiert die Bundesverwaltung bis zu 300 Millionen Franken in ihre IAM-Services. Adnovum erhielt bereits einen grossen Auftrag, nun wurden weitere Zuschläge erteilt.

publiziert am 24.3.2025
image

Europa will unabhängiger von US-Tech-Konzernen werden

Das niederländische Parlament hat mehreren Vorstössen zugestimmt, in denen weniger Abhängigkeit von US-Softwareunternehmen gefordert wird. Auch in der Schweiz und der EU regt sich Widerstand.

publiziert am 24.3.2025
image

Luzern zeigt sich bei E-Collecting zurückhaltend

Kantonsrat und Regierungsrat sind sich einig, dass der Bund beim Thema E-Collecting vorangehen soll. Ein eigenes Pilotprojekt wäre zu aufwändig.

publiziert am 24.3.2025
image

Bund legt Grundsätze für KI in der Verwaltung fest

Die Verwaltung soll Kompetenzen zu KI aufbauen, sie vertrauenswürdig einsetzen und mit der Technologie bestehende Prozesse optimieren.

publiziert am 21.3.2025