Das Parlament will eine Pflicht für die elektronische Verschreibung und Einlösung von Arztrezepten. Das Schweizer Gesundheitswesen soll damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung machen. Der Ständerat hat entsprechende Änderungen im Heilmittelgesetz in der Gesamtabstimmung gutgeheissen – mit 33 zu 1 Stimmen. Ziel der Revision ist eine höhere Medikationssicherheit. Der Nationalrat hatte der Vorlage
im Grundsatz bereits zugestimmt.
Gesundheitsfachpersonen sollen neu verpflichtet werden, Verschreibungen ausschliesslich elektronisch vorzunehmen. Das gilt sowohl für Rezepte als auch für Medikationspläne. Damit soll das Risiko falscher Medikamentenabgaben reduziert werden. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Gesundheitsakteuren verbessert werden. Die Patientin oder der Patient soll jedoch bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen können.
"Keine weitere digitale Leiche"
"Das elektronische Rezept trägt dazu bei, Fälschungen oder missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von Verschreibungen zu reduzieren", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Mit einem konsequenten Einsatz der elektronischen Medikation werde die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH).
Peter Hegglin (Mitte/ZG) plädierte dafür, "keine weitere digitale Leiche" zu produzieren – und wies damit auf die schwierige Einführung des elektronischen Patientendossiers hin. Ziel der Revision des Heilmittelgesetzes ist es denn auch, dass Patientinnen und Patienten ihren Medikationsplan künftig im elektronischen Gesundheitsdossier ablegen können.
Für das elektronische Rezept und den Medikationsplan müssen Systeme verwendet werden, die einen sicheren Datenaustausch gewährleisten und interoperabel sind. Diese Systeme sollen gemäss Gesetzesvorlage durch private Akteure angeboten werden. Auf ein System, das vom Bund betrieben wird, soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden.
Bessere Medikamentendosierungen
Weiter regelt die Revision den Einsatz von elektronischen Systemen zur Berechnung der Dosierungen. Gerade bei Kindern müssen die Dosierungen jeweils individuell anhand von Alter, Gewicht, Körpergrösse und weiteren relevanten Faktoren berechnet werden. Im Rahmen der Revision werden die Spitäler verpflichtet, bei der Berechnung von Medikamentendosierungen elektronische Systeme einzusetzen. Auch hat der Bundesrat die Kompetenz, die Pflicht auf weitere ambulante Bereiche auszuweiten.
Ausserdem sollen im Heilmittelgesetz Arzneimittel für neuartige Therapien klarer reguliert werden, um den Zugang der Bevölkerung zu innovativen Behandlungsformen zu verbessern. Auch in der Tiermedizin ist in Zukunft mit weiteren innovativen Behandlungsansätzen zu rechnen. Mit der vorliegenden Revision werden deshalb die Grundlagen geschaffen, damit Arzneimittel für neuartige Therapien auch im Veterinärbereich zugelassen werden können.
Versand von rezeptfreien Medikamenten
Zwischen den Räten bestehen noch Differenzen in rund einem Dutzend Bestimmungen auf der 133-seitigen Gesetzesfahne. Der Ständerat votierte beispielsweise für eine Abschaffung des Verbots des Versandhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln. Heute werden nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts Ausnahmen genehmigt.
Der Ständerat verankerte zudem einen Zusatz, der den Bund verpflichtet, national harmonisierte Empfehlungen über die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln in der Pädiatrie zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll die weitere Finanzierung der Datenbank Swiss Ped Dose sichergestellt werden. Die Subvention wurde im Rahmen der Sparmassnahmen per Ende 2025 gestrichen.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.