Deutsche Polizei darf Palantir nicht nutzen

16. Februar 2023 um 10:51
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Foto: Michael Förtsch / Unsplash

Das Bundesverfassungs­gericht ist zum Urteil gekommen, dass der Einsatz der umstrittenen Datenanalyse-Software verfassungs­widrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute sein Urteil über die Nutzung der umstrittenen Datensoftware des US-Herstellers Palantir durch die Polizei in Hessen und Hamburg verkündet. In der derzeitigen Form sei der Einsatz verfassungswidrig, so das Urteil.
Mit der Software, die riesige Datenmengen schnell durchforsten kann, wollte die Polizei potenziellen Tätern schneller auf die Spur kommen. Hessen war 2018 das erste Bundesland in Deutschland, das die Analysesoftware einsetzte. Auch andere Polizeikorps in Deutschland testen Palantir-Lösungen oder sind daran interessiert, darunter Nordrhein-Westfalen sowie das Bayerische Landeskriminalamt. Das süddeutsche Bundesland hat mit der Einführung allerdings auf das aktuelle Urteil gewartet. Gemäss einem Bericht des 'ZDF' lässt Bayern zudem den Quellcode der Software derzeit vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie auf mögliche Sicherheitslücken überprüfen. Schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung erntete das Projekt in Bayern allerdings viel Kritik, etwa vom zuständigen Datenschutzbeauftragten.

Rechtsgrundlagen verstossen gegen Persönlichkeitsrecht

Das Urteil bezieht sich ausschliesslich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer Hessen und Hamburg beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Die beiden Bundesländer hatten jeweils Rechtsgrundlagen geschaffen, die die Polizei ermächtigen "gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten", heisst es im Urteil. Dies würde allerdings gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen.
Das Urteil wirkt sich indirekt aber auch auf andere Bundesländer aus, denen damit quasi die Rechtsgrundlage für solche Ideen entzogen wird.
In Hessen werden gemäss der 'FAZ' nur Daten ausgewertet, die sich bereits in den Polizeibeständen befinden. Allerdings seien in diesen Datenbanken auch Opfer und Zeugen erfasst. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte dies scharf. Ausserdem sei die Verlockung gross, mit der Zeit auch andere Daten einzuspeisen, argumentierte die GFF, die die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht angestossen hatte.
Palantir "begrüsst Klarheit"
Vor der Urteilsverkündung äusserte sich Palantir zum Fall. Die Software ermögliche es deutschen Polizeibehörden, "ihre rechtmässig erhobenen Daten schneller und effektiver zu verarbeiten", sagte Palantirs Strategiechef für Europa dem 'Handelsblatt'. Man begrüsse "das Bestreben des Gerichts, Klarheit darüber zu schaffen, unter welchen Umständen und auf welche Art und Weise Polizeibehörden ihre rechtmässig erhobenen Daten verarbeiten können", fügt er an.

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