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Mit einem neuen Datenschutz-Konzept will die Organisation unter anderem KI und Sekundärnutzung regeln und die Datenbearbeiter in die Pflicht nehmen. Eine Volksinitiative soll das Konzept in der Verfassung verankern.
Die Digitale Gesellschaft, eine Organisation, die sich für Bürger- und Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter einsetzt, hat ein neues Datenschutz-Konzept erarbeitet und präsentiert. Es sei "wegweisend", so eine Mitteilung, und adressiere Mängel im geltenden Datenschutzrecht, auch indem es einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz schaffe. Daneben biete es eine Lösung für die Sekundärnutzung von Daten und nehme Datenbearbeiter in die Pflicht.
Kritik am geltenden Recht
Hintergrund des Konzepts ist Kritik am bestehenden Datenschutzgesetz. Der Schutzbereich sei nicht klar genug, der Zweck zu wenig spezifisch, so die Digitale Gesellschaft (Digiges). Auch die Formulierung im geltenden Recht, dass jede Person "Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten" habe, sei nicht ausreichend. Denn damit entstehe eine Beweislast bei der betroffenen Personen. Hinzu komme, dass bei “überwiegendem Interesse” der Datenbearbeiter die Rechte von Personen weiter einschgeschränkt würden. Weitere Kritik gibt es dafür, dass die Verantwortung den Betroffenen übergeben werde, etwa indem sie sich durch Cookie-Banner klicken oder die richtigen Datenschutz-Einstellungen finden müssen.
Ausgehend von dieser Kritik habe das neue Konzept 7 Ziele:
Schutz vor Manipulation
Schutz vor Diskriminierung
Schutz vor Überwachung und Recht auf Anonymität
Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen
Recht auf Transparenz und Pflicht zur Sorgfalt
Recht auf Vergessenwerden
Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie
Diese Ziele stehen im Zentrum des Konzepts. Basierend darauf, so die Digiges, ergebe sich ein Datenschutzkonzept, das sich grundsätzlich von der Einwilligung zur Datenbearbeitung und der Zweckbindung löse. Werden die Ziele eingehalten, sollen Daten und insbesondere auch Personendaten unbeschränkt bearbeitet werden können. Dazu werden aber die Bearbeiter in die Pflicht genommen. Sie müssten "als Ausgleich die Interessen der Betroffenen wahren und dafür sorgen, dass die Datenbearbeitung keine ungewollten Folgen für die Individuen und die Gesellschaft haben", heisst es im Papier der Organisation.
Social Scoring soll verboten werden
Als Grundsatz soll gelten, dass staatliche Datenbearbeiter eine gesetzliche Grundlage benötigen, aus der hervorgeht, welche Daten zu welchem Zweck und wie bearbeitet werden dürfen. Entsprechend müssten Datenbearbeiter Vorgaben zur Transparenz, zur Mitbestimmung und zur Datensicherheit einhalten.
Das Konzept beinhaltet zudem ein "absolutes Verbot" für Datenbearbeitungen, die ein zu grosses Risiko für die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gewährleisten können. Als Beispiele nennt die Organisation biometrische Massenüberwachung und Social Scoring. Weiter sollen Personen erkennen können, welche Daten von ihnen bearbeitet werden, und ein Widerspruchsrecht erhalten.
Volksinitiative geplant
Parallel zum Datenschutz-Konzept arbeitet die Digiges an einer Datenschutz-Initiative. Die geplante Volksinitiative habe das Ziel, das Konzept in der Bundesverfassung zu verankern. Man habe dazu bereits mehrere Allianz-Treffen durchgeführt und die Pläne konkretisieren sich, sagt uns Erik Schönenberger, Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft.
Viktor Györffy und Anna Walter von der digitalen Gesellschaft präsentieren den Initiativ-Text. Foto: Digiges
Die Unterschriftensammlung soll im kommenden Jahr, spätestens im Frühling 2025 beginnen. Der genaue Wortlaut der Initiative sei noch ein "Work-in-Progress" fügt Schönenberger an, aber eine Basis dazu wurde am diesjährigen Datenschutz-Festival präsentiert (siehe Bild).
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