Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann ohne Anlass oder Verdacht alle Personen in der Schweiz mittels Kabelaufklärung überwachen. Er zapft dazu die gesamte unverschlüsselte Telekommunikation an, die über internationale Glasfaserkabel läuft. Diese Befugnis wurde ihm 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) eingeräumt. Bis heute weiss die Öffentlichkeit nicht, wie genau der NDB dabei vorgeht. Bekannt ist indes, dass massenhaft Daten auf Vorrat in einer Datenbank gespeichert werden, um "Retrosuchen" in älteren Informationen zu ermöglichen.
Die Digitale Gesellschaft will diese Blackbox durchleuchtet haben. Sie ist bereits 2019 an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gelangt, das Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden beurteilen muss. Dieses verweigerte die Untersuchung, wurde dann aber im Jahr darauf vom Bundesgericht dazu verdonnert. Es muss nun prüfen, ob die Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt.
Im laufenden Verfahren äussert sich der Geheimdienst erstmals detailliert dazu, wie das System der Kabelaufklärung funktioniert – allerdings hinter verschlossenen Türen. Gegen diese "Geheimjustiz" wehrt sich die Digitale Gesellschaft wiederum. Antworten auf eine Beschwerde müssten nachvollziehbar sein, sonst sei diese überhaupt nicht effektiv zu führen, argumentiert die gemeinnützige Organisation.
Brisant sei die Geheimhaltung vor allem, weil man von den Retrosuchen in den Datenbanken wisse. Das Zentrum für Elektronische Operationen (ZEO) der Schweizer Armee, das die Massenüberwachung für die Geheimdienste durchführt, hatte deren Existenz eingeräumt. Wie umfassend die Datenbank ist, welche Internetdienste angezapft werden oder welche Filter die Geheimdienste nutzen, ist bislang aber deren Geheimnis. Dies will die Digitale Gesellschaft ändern.
"Das Anlegen einer Datenbank mit der Kommunikation aller Einwohner:innen der Schweiz ist eine neue Dimension der Massenüberwachung und inakzeptabel", wird Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, in einer Mitteilung zitiert. Das Vorgehen widerspreche auch den Ausführungen des NDB selbst, der sonst von zielgerichteter Kabelaufklärung spreche.