Digitaler Brief neu in der Post-Grundversorgung

19. Dezember 2025 um 12:23
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Foto: Die Post

Der Bundesrat hat eine entsprechende Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen.

Der Bundesrat hat beschlossen, digitale Briefe zu einem Teil der postalischen Grundversorgung zu machen. Die Post wird es deshalb künftig all ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen müssen, Briefe auch digital verschicken oder empfangen zu können. Bisher waren nur physische Briefe Teil der Grundversorgung. Dies ist einer der Inhalte einer Teilrevision der Postverordnung, die der Bundesrat gerade gutgeheissen hat. Die Änderung der Postverordnung wird am 1. April 2026 in Kraft treten.
Die Nutzung des digitalen Angebots ist freiwillig. Wer keine digitalen Briefe empfangen will, erhält weiterhin physische Briefe. In diesem Fall muss die Post aus elektronisch aufgegebenen Sendungen physische Briefe produzieren und diese auf dem traditionellen Postweg befördern. Die Post muss also ein hybrides System betreiben.
Nebst dem digitalen Brief sollten gemäss der Vernehmlassungsvorlage auch digitale Angebote im Zahlungsverkehr in die Grundversorgung aufgenommen werden. Der Ausbau in diesem Bereich war weitgehend unbestritten, dennoch sieht der Bundesrat von dieser Änderung vorerst ab. Das Thema soll in der kommenden Gesetzesrevision erneut angegangen werden.

Schwierige Finanzierung

Die Post muss die Grundversorgung gemäss Postgesetz aus eigenen Mitteln erbringen. Die Digitalisierung verändere aber die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen grundlegend, so der Bundesrat. Die Briefmenge und die Anzahl der Einzahlungen am Postschalter würden stetig abnehmen. Dies macht es für die Post zunehmend schwierig, die vorgeschrieben Grundversorgung zu finanzieren. Um die Finanzierung "vorläufig zu stabilisieren", hat der Bundesrat auch eine Lockerung der Zustellvorschriften durchgewunken.
Die Post muss künftig nur noch mindestens 90% der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen. Die aktuelle Verordnung schreibt 97% für Briefe und 95% für Pakete vor. Die Post muss aber auch in Zukunft grundsätzlich alle Sendungen in alle ganzjährig bewohnten Häuser zustellen.

Hybrides System

Laut einer Mitteilung der Post hat sie im laufenden Jahr mit ihrem hybriden Zustellsystem rund 3,1 Millionen digitale Briefe transportiert. Mit dem Entscheid des Bundesrats, diese Dienstleistung zum fixen Bestandteil des gesetzlichen Auftrags zu machen, ist sie einverstanden. "Wir gehen damit mit der Zeit. Unsere Kundinnen und Kunden haben Anrecht auf einen zeitgemässen Service public, der auch den sicheren Transport von digitalen Informationen umfasst", erklärt Konzernleiter Pascal Grieder. "Der Bundesrat setzt mit seinem Entscheid ein klares Signal für einen digitalen Service public."
Dabei betont die Post, dass digitale Briefe nicht einfach einer klassischen E-Mail entsprechen. Sie seien auch kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur physischen Post. Mit einem digitalen Siegel, einem qualifizierten Zeitstempel und einer erweiterten Empfangsbestätigung, erfülle der digitale Brief die Anforderungen an Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit und bringe so "das Briefgeheimnis in die digitale Welt".


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