Drohnen der St. Galler Kantonspolizei in der Kritik

20. Oktober 2026 um 09:27
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Foto: Kantonspolizei St. Gallen

Die Kantonspolizei St. Gallen nutzt neu Drohnen für Verkehrskontrollen. Nach Ansicht von drei Kantonsräten fehlen die rechtlichen Grundlagen für den Drohneneinsatz.

Die St. Galler Kantonspolizei setzt zur Überführung von Rasern neuerdings auf Drohnen. Dies hat umgehend zu Kritik aus dem St. Galler Kantonsrat geführt. Drei FDP-Politiker bezweifeln, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen dafür ausreichen.
Die Verantwortlichen der St. Galler Kantonspolizei sahen die Kritik wohl kommen. Im Vorfeld des ersten Drohneneinsatzes vergangene Woche verteilten sie den Medienschaffenden ein Merkblatt mit verschiedenen Gesetzesartikeln, welche nach Ansicht der Polizei eine genügende rechtliche Grundlage für solche Einsätze bilden. Vor allem aber verwiesen sie auf einen Entscheid des Thurgauer Obergerichts von 2024, welches eine Geschwindigkeitskontrolle der dortigen Kantonspolizei mittels einer Drohne als zulässig beurteilt hatte.
"Dieser Entscheid bietet eine tragfähige juristische Grundlage für vergleichbare Einsätze im Kanton St. Gallen", heisst es auf dem Merkblatt der Polizei weiter. Zudem setze sich die Polizei dafür ein, dass künftig eine klare rechtliche Grundlage zu diesen Einsätzen im kantonalen Polizeigesetz geschaffen wird, sagte Philipp Sennhauser, Leiter Verkehrspolizei.
Kantone verzichten auf Drohnen
In einer Medienmitteilung der FDP zum eingereichten Vorstoss schreiben die Kantonsräte derweil, dass sie die neue Praxis der Kantonspolizei besorgt zur Kenntnis nehmen würden. "Statt auf eine spezifische, formell-gesetzliche Grundlage zu bauen, scheint sich die Kantonspolizei bei der Drohnenüberwachung allein auf allgemeine Aufgabennormen zur Regelung und Überwachung des Verkehrs zu stützen", kritisieren die Politiker.
Das Bundesgericht habe klargestellt, dass allgemeine Normen keine hinreichende Grundlage für "derart weitreichende Überwachungsmassnahmen" seien. Weil eine klare Basis fehle, würden andere Kantone auf solche Drohneneinsätze verzichten, heisst es seitens der FDP weiter. St. Gallen ist neben dem Thurgau erst der zweite Kanton, der für Geschwindigkeitskontrollen auf Drohnen setzt.
Als heikel sehen die Kantonsräte auch die Phase an, in welcher die Drohne bereits in der Luft ist, aber noch keine Raserin oder keinen Raser verfolgt. Wer das Tempolimit nur geringfügig überschreitet, steht gemäss der Polizei nicht im Fokus der Drohnen. Sie sollen weiterhin mit herkömmlichen Mitteln der Geschwindigkeitsmessungen, etwa Radaranlagen, erwischt werden.
Dazu stellt die FDP die Frage, wie die bereits schwebende Drohne "in der präventiven Beobachtungsphase zwischen kleinen und grossen" Temposündern unterscheiden kann. "Ohne konkreten Anfangsverdacht handelt es sich um eine präventive Vorermittlung, bei der eine verdeckte Überwachung ins Blaue hinaus rechtlich äusserst heikel ist", argumentieren die Kantonsräte.
Fragen zur Privatsphäre
Auch zum Datenschutz stellen sie eine Frage an die Regierung: "Welche konkreten Vorkehrungen bestehen zum Schutz unbeteiligter Personen und deren Privatsphäre?" Eine Drohne erfasse zwangsläufig auch unbeteiligte Dritte und je nach Flughöhe und Blickwinkel auch private Grundstücke, heisst es dazu im Vorstoss.
Die Antworten der Regierung auf diese und andere Fragen stehen noch aus. Sie wird unter anderem beantworten müssen, ob für Drohneneinsätze für Geschwindigkeitskontrollen Gesetze angepasst werden müssen.
Auch Rechtsexperte äussert Zweifel
Mit Kritik an den Drohneneinsätzen für Geschwindigkeitskontrollen stehen die drei FDP-Politiker nicht alleine da. Für das Regionaljournal Ostschweiz von 'Radio SRF 1' hatte Patrice Martin Zumsteg, Polizeirechtsexperte an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die St. Galler Bestimmungen geprüft und in der Sendung gesagt: "Es fehlt eine genügende gesetzliche Grundlage, einerseits im Polizeigesetz, andererseits aber auch in der Strafprozessordnung."
Eine solche spezifische Art der Überwachung benötigt gemäss Zumsteg auch eine spezifische gesetzliche Grundlage. "Und die gibt es nicht", so der Polizeirechtsexperte. Philipp Sennhauser von der Kantonspolizei erwiderte: "So wie wir die Drohnen einsetzen, sind wir überzeugt, dass es rechtlich standhält, auch vor der höchsten Instanz, dem Bundesgericht."
Von Martin Schneider (Keystone-SDA)

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