Das Ausschreibungsverfahren für die Entwicklung und den Betrieb der Justiz-Plattform Justitia.Swiss ist abgeschlossen. Das neue System soll von Zühlke Engineering aus Schlieren entwickelt und danach von Elca betrieben werden. Dies ist den Zuschlägen auf Simap zu entnehmen. Der Auftrag an Zühlke beläuft sich auf etwas über 15 Millionen, derjenige an Elca auf rund 50 Millionen Franken, beide inklusive aller Optionen.
Ausgeschrieben wurden jeweils Grundleistungen und Optionen bis 2035. In einem selektiven zweistufigen Verfahren haben sich 4 Firmen für ein finales Angebot qualifiziert. Bei der Auswertung der Angebote seien dann die Qualitätskriterien mit 55%, die Kosten und Preise mit 25% und die Lösungspräsentation mit 20% gewichtet worden. Ausschlaggebend für die beiden Zuschläge seien die Erfüllung der Qualitätskriterien sowie die Lösungspräsentation gewesen, so die Begründung in der Vergabe.
Keine Rechtsgrundlage
Noch im August 2021 hatte die Digitale Gesellschaft
gegen die Beschaffung geklagt, weil sie der Meinung war, dass keine gesetzliche Grundlage dafür bestehe und dadurch ein demokratischer und rechtsstaatlicher Prozess auf den Kopf gestellt werde. Ein Gesuch um Sistierung der Beschaffung wurde vom zuständigen Gericht allerdings
abgewiesen. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage werde derzeit vom Bundesamt für Justiz erarbeitet, heisst es in einer Medienmitteilung zu der Vergabe.
Digitale Justiz
Mit dem Projekt Justitia 4.0 soll die Schweizer Justizlandschaft digitalisiert werden. Dazu soll künftig der gesamte elektronische Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwälten und Gerichte über eine sichere Plattform erfolgen können. Auch eine digitale Akteneinsicht soll mit dem System möglich werden. Weil die Weiterentwicklung und der Betrieb der Plattform in der Hand einer öffentlich-rechtlichen Betriebsgesellschaft liegen soll, wurden die Entwicklung und der technische Betrieb der Plattform in 2 separaten Losen vergeben, schreiben die Projektverantwortlichen.
Das neue System soll so konzipiert werden, dass künftig auch einzelne Serviceanbieter gewechselt werden können. Insbesondere nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll auch der Wechsel zu einem staatlichen Betreiber ermöglicht werden, falls dies von der Gesetzgebung verlangen werden würde. Die gesamte Entwicklung soll nach den Grundsätzen des agilen Vorgehens erfolgen, um auch Anpassungen aus ersten Pilotversuchen und den Resultaten der parlamentarischen Beratungen zum BEKJ vornehmen zu können.
Planungskosten auf Kurs
Bei der Ausschreibung wurden die gesamten Projekt-, Entwicklungs- und Betriebskosten während der Projektlaufzeit bis 2027 auf rund 50 Millionen Franken geschätzt. Inklusive aller Optionen und Kosten belaufen sich die Zuschläge an Zühlke und Elca auf knapp 65 Millionen Franken. Die Kosten der Zuschlagsempfänger für die Entwicklung und den Aufbau des Betriebes während der Projektlaufzeit bis 2027 betragen rund 23 Millionen Franken und sollen so im Rahmen des geschätzten Aufwands liegen, schreiben die Verantwortlichen.
Umsetzung des Projekts
Die Entwicklung der Plattform soll voraussichtlich im September 2022 starten. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2023 eine adaptierbare Grundversion der Plattform entwickelt und getestet werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Ab 2024 sei dann ein Pilotbetrieb vorgesehen. Dazu sollen auch verschiedene Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwälte in die Arbeiten miteinbezogen werden. Aufgrund der Nutzerfeedbacks und den Resultaten der parlamentarischen Beratungen zum BEKJ soll die Plattform dann entsprechend angepasst werden können. Ein Vollbetrieb soll frühestens 2025 mit dem Inkrafttreten des BEKJ möglich sein, so die Mitteilung.