Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union werfen Apple vor, gegen den
Digital Markets Act (DMA) zu verstossen. Der Konzern hindere App-Entwickler daran, Verbraucher frei auf billigere Dienste ausserhalb des App Stores zu verweisen ("Steering").
"Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Unsere vorläufige Position ist, dass Apple dies nicht vollständig zulässt". Steering sei der Schlüssel, um sicherzustellen, dass App-Entwickler weniger abhängig von den App-Stores der Gatekeeper sind, fügte Vestager an.
Auch neue Geschäftsbedingungen im Visier
Die EU-Kommission hat laut der Mitteilung auch Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismässig ist. Der Konzern führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen unter anderem diese jährliche Gebühr ein. Sie beträgt 50 Cent pro Erstinstallation einer App, sobald eine Million Downloads innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschritten wird.
Ebenfalls untersucht wird Apples Unterstützung für alternative iOS-App-Stores. Die Kommission will herausfinden, ob die Schritte, die ein Nutzer unternehmen muss, um den Download und die Installation alternativer App-Stores oder Apps erfolgreich abzuschliessen, sowie die verschiedenen Informationsbildschirme, die Apple dem Nutzer anzeigt, mit der DSGVO vereinbar sind.
EU zweifelt an, dass App-Entwickler angemessene Möglichkeiten haben
Der US-Konzern habe derzeit drei verschiedene Geschäftsbedingungen, die seine Beziehungen zu den App-Entwicklern regeln, darunter auch die Steering-Vorgaben für den App Store, heisst es in der Mitteilung.
Diese seien aber ungenügend. So könnten App-Entwickler beispielsweise keine Preisinformationen innerhalb der App bereitstellen oder auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren, um für alternative Vertriebskanäle zu werben.
Zwar könne Apple eine Gebühr dafür verlangen, dass die Entwickler über den App Store einen neuen Kunden gewinnen, "doch gehen die von Apple erhobenen Gebühren über das hinaus, was für eine solche Vergütung unbedingt erforderlich ist", heisst es von der EU.
Apple wehrt sich
Die EU-Kommission hat Apple laut Mitteilung am heutigen 24. Juni über ihre vorläufige Feststellung informiert, dass der Konzern gegen die DMA-Regulierung verstosse. Der US-Konzern hat jetzt Zeit, auf die Bewertung der EU-Kommission zu reagieren. Die endgültige Entscheidung wird bis März 2025 gefällt.
Wird Apple wegen eines Verstosses gebüsst, könnte der Konzern mit einer Geldstrafe von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Auf der Grundlage der Zahlen des letzten Jahres entspricht das 38 Milliarden US-Dollar.
Apple widerspricht in einer ersten Stellungnahme den Vorwürfen. In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. "Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht."
Alle Entwickler, die in der EU im App Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen. Darunter befinde sich auch die Möglichkeit, App-Nutzer zum Abschluss von Käufen "zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen" ins Internet weiterzuleiten. "Auch weiterhin werden wir der Europäischen Kommission zuhören und mit ihr zusammenarbeiten."
Geldbusse nach Klage im Jahr 2020
EU-Wettbewerbshüter hatten Apple bereits einmal wegen der Anti-Steering-Praktiken im App Store zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Diese Busse geht auf eine
Klage aus dem Jahr 2020 zurück, also vor die Zeit des DMA, und wurde eingeleitet, nachdem Spotify eine Kartellbeschwerde eingereicht hatte.