EU will ein "Recht auf Reparatur"

22. März 2023 um 15:58
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Foto: Unsplash+

Ein Kunde soll während der Garantielaufzeit verlangen können, dass sein Gerät repariert wird, so der Vorschlag der EU. Dies gilt zunächst für Weisswaren, später auch für Smartphones und Tablets.

Die EU will das Recht auf Reparatur verankern. Die Kommission hat heute einen entsprechenden Vorschlag angenommen. Dies soll nicht nur den Verbrauchern zugutekommen, sondern auch einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten.
In den letzten Jahrzehnten sei bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt worden, schreibt die EU in einer Mitteilung. Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden nach Ablauf der gesetzlichen Garantie keine ausreichenden Anreize für eine Reparatur der betreffenden Waren geboten. Das stimmt, wie kürzlich eine Studie zeigte. Nicht einmal jeder zehnte Schweizer lässt sein Mobiltelefon reparieren oder kauft ein gebrauchtes Gerät.
Mit dem neuen Vorschlag soll es einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Darüber hinaus werde eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln, glaubt die EU.
Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz, heisst es von der EU. Aber auch über die Garantie hinaus soll es einfachere und günstigere Möglichkeiten geben, Produkte reparieren zu lassen.
Zum EU-Vorschlag gehört darüber hinaus eine Verpflichtung der Hersteller, Kunden über Produkte zu informieren, die sie reparieren müssen. Geplant ist zudem eine Internetplattform, über die Verbraucher geeignete Reparaturläden finden können. Ebenfalls soll ein "europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen" entwickelt werden, "um den Verbrauchern dabei zu helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten".
Zunächst soll die Regelung für Weisswaren, spricht Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte sowie Staubsauger, Server und Datenspeicher gelten. Mobilfunkgeräte und Tablets sollen der Liste später hinzugefügt werden, geht aus den FAQ hervor.
Der deutsche Branchenverband Bitkom begrüsst den EU-Vorschlag. In einer Stellungnahme weist er aber auch auf potenzielle Verbesserungen hin. "Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt."
Der Vorschlag muss nun noch vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden. Anschliessend müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

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