Ein grosser Fall von Wirtschaftskriminalität beschäftigt das Bezirksgericht Winterthur: Ein früherer Verkaufsleiter von Microsoft Schweiz soll das Technologieunternehmen um mehrere Millionen geprellt haben.
Entlassen wurde der heute 65-jährige Schweizer im Jahr 2012. Bis dahin war er als Verkaufsleiter tätig, zuständig für das Geschäft mit Software-Lizenzen für öffentliche Schulen. Er verkaufte Gemeinden, Städten und Kantonen indirekt Lizenzen, die dann vom Kindergarten über Volksschulen bis hin zu den Gymnasien verwendet wurden.
Laut Anklageschrift soll es dabei ab dem Jahr 2004 zu Unregelmässigkeiten gekommen sein.
Im Frühling 2013 wurde der Mann verhaftet und für rund ein Jahr in Untersuchungshaft gesetzt. Microsoft hatte Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung eingereicht.
Prozess erst zehn Jahre später
Erst jetzt jedoch, mehr als 10 Jahre später, beginnt die Gerichtsverhandlung, die bis zu 9 Verhandlungstage dauern soll. Die Anklageschrift gegen den ehemaligen Verkaufsleiter sowie einen Gehilfen ist über 100 Seiten dick.
Die lange Verfahrensdauer und auch die Ansetzung von bis zu neun Verhandlungstagen illustrieren die Komplexität des Falles. So wird in der Anklageschrift unter anderem das damalige mehrstufige Vertriebssystem von Microsoft detailliert erläutert.
Microsoft verkaufte seine Software-Lizenzen nicht direkt an die Schulen, sondern über Reseller, also Wiederverkäufer. Diesen Umstand machte sich der Beschuldigte gemäss Anklage zunutze, um im Hintergrund selber Kasse zu machen.
Lizenzen für öffentliche Schulen
Er soll ein Geflecht von Firmen geschaffen haben, die er kontrollierte und bei denen er abkassierte – obwohl ihm das als Angestellter von Microsoft verboten gewesen wäre. Der Schaden soll sich auf über 4 Millionen Franken belaufen.
Im Zentrum seines Firmen-Netzwerks stand ein Unternehmen, über das zeitweise rund 90% aller Verkäufe von Software-Lizenzen im Bereich öffentlicher Schulen abgewickelt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem bei Winterthur wohnhaften Mann gewerbsmässigen Betrug vor und beantragte eine Freiheitsstrafe. Die genaue Länge wird sie erst beim Prozess bekannt geben.
Das Strafgesetzbuch sieht für gewerbsmässigen Betrug bis zu 10 Jahre Haft vor. Ebenfalls vor Gericht steht ein 52-jähriger Schweizer, der dem mutmasslichen Haupttäter durch seine Tätigkeit für verschiedene Firmen beimm Betrug geholfen haben soll. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug vor. Auch er soll mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
Zum Beginn des Prozesses hat der Hauptangeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe für Microsoft geschuftet wie verrückt und viel Umsatz gemacht", sagte er. Er sei absolut unschuldig.
Update 14:00 Uhr: Der Bericht wurde um das Statement des Beschuldigten ergänzt. Der letze Absatz wurde hinzugefügt und der Lead angepasst.