Fall "Xplain" liegt neu bei der Bundesanwaltschaft

11. September 2023 um 10:52
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Hauptsitz der Bundesanwaltschaft in Bern.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat das Verfahren rund um den Cyberangriff abgegeben.

Nach dem Ransomware-Angriff auf die Firma Xplain aus Interlaken hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ein Verfahren eingeleitet. Wie inside-it.ch aus mehreren Quellen erfahren hat, liegt der Fall nun nicht mehr beim Kanton Bern, sondern bei der Bundesanwaltschaft.
Das bestätigt Christoph Scheurer von der Berner Generalstaatsanwaltschaft: "Das fragliche Verfahren wurde zwischenzeitlich an die Bundesanwaltschaft abgegeben", schreibt er. Auch Rachel Strebel, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, schreibt uns: Aktuell untersuche ein Strafverfahren mehrere Ransomware-Angriffe der Gruppe "Play", unter anderem jenen auf Xplain. "Die Bundesanwaltschaft hat diesbezüglich mehrere kantonale Verfahren übernommen." Für die Ermittlungen auf Bundesebene sei "im Grundsatz das Bundesamt für Polizei (Fedpol) zuständig", schreibt Strebel. So auch in diesem Fall.

Kantonspolizei ermittelt wegen Befangenheit des Fedpols

Ausserdem untersuche ein zweites Strafverfahren, wie die Daten "aus der Bundesverwaltung auf das System der Firma Xplain gelangt sind", beziehungsweise "ob diesbezüglich strafrechtliche Verfehlungen feststellbar sind".
Auf die Frage, ob das durch die Betroffenheit des Fedpols nicht zu Interessenkonflikten komme, heisst es seitens Bundesanwaltschaft: "Im zweiten Strafverfahren führt nicht das Fedpol, sondern die Kantonspolizei Bern die Ermittlungen." Dies, weil "auch ein potenziell strafbares Verhalten von Bundesangestellten – unter anderem von Mitarbeitenden des Fedpol – infrage steht", erläutert Rachel Strebel.

Übereingekommen, dass Bundeskompetenz gefragt ist

Bei der Frage, weshalb die Bundesanwaltschaft den "Xplain-Fall" vom Kanton Bern übernommen hat, verweist Christoph Scheurer an die Kommunikationshoheit der Bundesanwaltschaft. Diese sagt dazu, dass "von Fall zu Fall von den zuständigen Behörden entschieden werden muss", wo der Schwerpunkt des "zu untersuchenden deliktischen Handelns" liege und von welcher Behörde auf Stufe Bund oder Kanton die Strafuntersuchung dementsprechend geführt werden sollte. Im Themenbereich Xplain beziehungsweise Ransomware-Angriffe ist die Bundesanwaltschaft "mit den Kantonen überein gekommen, dass die Verfahren in Bundeskompetenz geführt werden sollen".

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