Eine breit abgestützte Motion will im Kanton Thurgau den Einsatz von Steuersoftware-Lösungen vereinheitlichen. Der Regierungsrat soll beauftragt werden, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen, sodass die kantonale Steuerverwaltung eine einheitliche Lösung für die Steuerverwaltung sowie alle 80 Gemeinden beschaffen und betreiben kann.
Dies schreiben die 7 Erstunterzeichnenden und 89 mitunterzeichnenden Kantonsratsmitglieder in der Motion "Einheitliche Software für Kanton und Gemeinden". Damit scheinen sie beim Regierungsrat offene Türen einzurennen. In den Gemeinden seien vier verschiedene Lösungen im Einsatz, was "einen hohen Entwicklungs- und Schnittstellenaufwand" verursache, so der Regierungsrat in seiner Antwort. Der Aufwand werde dadurch verschärft, dass der Kanton schweizweit der einzige sei, der für die Veranlagung und den Bezug der Steuern drei Hauptlösungen im Einsatz habe.
In den Gemeinden sind Lösungen von Abraxas, Axians Ruf, KMS und Dialog Verwaltungs-Data im Einsatz. Auf kantonaler Ebene sind Nest (juristische Personen), Abraxas (natürliche Personen, Quellensteuer) sowie eine "völlig veraltete Software aus dem Jahr 1993" (Grundsteuern) in Betrieb, heisst es weiter.
Dies verursache offensichtliche Schnittstellenprobleme und Kosten. Jede Änderung führe zu kostspieligen Umbauten an den anderen Applikationen und Schnittstellen. Aufgrund der heterogenen IT-Architektur könnten zudem Synergien in den Test- und Entwicklungskosten mit anderen Kantonen nicht genutzt werden, führt der Regierungsrat aus. Das System mit vielen Schnittstellen sei ausserdem fehleranfällig und erschwere die digitale Transformation und Weiterentwicklung.
Kanton will sich an Kosten beteiligen
Neben der gesetzlichen Grundlage für die Beschaffung einer einheitlichen Steuersoftware im Kanton und den 80 Gemeinden wollen die Motionäre, dass die Gemeinden für allfällige Kosten entschädigt werden.
Dies sieht der Regierungsrat ähnlich: "Soll der Kanton für die Beschaffung und den Betrieb einer einheitlichen Software verantwortlich sein, liegt es auch beim Kanton, über die zu verwendende Lösung zu entscheiden und die Kosten zu tragen", heisst es.
Auch nach der Umstellung sollen sich Kanton und Gemeinden die Kosten für den Betrieb teilen. In St.Gallen etwa würden Kanton und Gemeinden diese Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Eine einheitliche Lösung würde längerfristig zu "massiven Einsparungen beim Kanton und den Gemeinden führen", schliesst die Regierung in ihrer Antwort.
Die Motion kommt voraussichtlich im Herbst 2022 in den Grossen Rat.