Beschwerde gegen KI im Zürcher Polizeigesetz

24. August 2026 um 14:02
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Foto: Kantonspolizei Zürich

Verschiedene Organisationen und Parteien gelangen wegen des Gesetzes ans Bundesgericht. Kritisiert wird auch der vorgesehene Einsatz von KI-Analysesystemen.

Gegen das geänderte Zürcher Polizeigesetz ist am Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht worden. Wie die beteiligten Organisationen und Privatpersonen mitteilen, erachten sie "die angefochtene Gesetzesänderung als klar grund- und menschenrechtswidrig". Die Gesetzesrevision schaffe weitreichende Möglichkeiten zur präventiven Massenüberwachung.
Das revidierte Polizeigesetz hatte Ende März in zweiter Lesung den Zürcher Kantonsrat passiert. Das Parlament nahm das Gesetz mit 117 zu 57 Stimmen an. Es sieht unter anderem KI in der Polizeiarbeit und Ermittlungen im virtuellen Raum vor. Die Revision schafft laut Regierungsrat eine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch unter den Polizeikorps sowie mit Partnerorganisationen. Ziel sei eine bessere Präventionsarbeit und mehr Effizienz im Kampf gegen Gewalt- und Sexualdelikte, Extremismus und Terror. Neu geregelt wird auch die Informationsbeschaffung im Internet. Verzichtet wurde in der letzten Vorlage nach einem Bundesgerichtsentscheid auf die automatisierte Fahrzeugfahndung.
Im Rat hatte das Polizeigesetz bereits zuvor für lange Debatten und heftige Kritik vor allem der Ratslinken gesorgt. "Für die Datensammlung sind der Polizei mit diesem Gesetz kaum Schranken gesetzt", sagte etwa Leandra Columberg (SP). Es drohe ein "Instrument zur massenhaften Datensammlung".

Problematische Informationsbeschaffung

Diese Bedenken will die Beschwerde aufgreifen. An ihr beteiligt sind unter anderem die Organisationen Digitale Gesellschaft, Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ), Chaos Computer Club Zürich sowie die Parteien AL Zürich, Juso und SP Kanton Zürich.
"Besonders problematisch sind die weit gefassten Befugnisse zur Informationsbeschaffung im virtuellen Raum sowie der Einsatz 'intelligenter' Analysesysteme. Letztere bergen erhebliche Risiken für die Bildung von Persönlichkeitsprofilen, Fehlzuordnungen, intransparente Entscheidfindung und diskriminierende Effekte", heisst es in einer Mitteilung der DJZ.

Gegen automatisierten Datenaustausch

Auch den automatisierten Datenaustausch im Abrufverfahren würden die Beschwerdeführenden ablehnen. "Künftig könnten Polizeibehörden automatisiert auf Daten anderer Behörden und Kantone zugreifen, ohne dass vorgängig geprüft wird, ob der Zugriff tatsächlich notwendig und verhältnismässig ist", schreiben sie. Davon betroffen seien auch hochsensible Informationen wie biometrische Daten, Daten von Opfern oder Daten über fürsorgerische Unterbringungen.
"Bei einem Datenaustausch im Abrufverfahren müsste klar geregelt sein, wer zu welchen Zwecken auf welche Daten zugreifen darf und wie diese Daten weiterverwendet werden dürfen", lautet die Forderung. Das neue Polizeigesetz würde diese Fragen nicht regeln und biete keinen ausreichenden Schutz vor Datenmissbrauch.

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