Kanton Zürich muss auf automatisierte Fahrzeugfahndung verzichten

20. März 2025 um 15:10
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Foto: Iggii / Unsplash

Nach einem Urteil des Bundesgerichts führt Zürich keine automatisierte Fahrzeugfahndung ein. Das revidierte Polizeigesetz wird angepasst.

Der Kanton Zürich kann keine automatisierte Fahrzeugfahndung einführen. Das Bundesgericht hat der Sicherheitsdirektion einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Die Videoüberwachung soll sich auf rein polizeiliche Zwecke beschränken, wie der Regierungsrat mitteilte. Auf eine kantonale Regelung verzichtet er. Die automatisierte Fahndung hätte vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen erfasst. Fast zeitgleich wäre ein Abgleich mit den Fahndungsregistern vorgenommen worden.
Das Bundesgericht wies im Oktober 2024 jedoch eine entsprechende Luzerner Version zurück. Ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, greife in die Kompetenz des Bundes ein. Solche Überwachungsmassnahmen bedürften einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung. Ein Jahr zuvor hatte schon das Aargauer Verwaltungsgericht die automatische Fahrzeugfahndung im Kanton verboten.

Einsatz bei schweren Straftaten

Noch im September 2024 stellte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) die automatisierte Fahrzeugfahndung vor. Künstliche Intelligenz solle helfen, Kriminelle zu finden, die mit dem Auto unterwegs sind: Eine KI hätte Kontrollschilder künftig per Überwachungskamera erkennen und automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgleichen können, hiess es damals.
Geplant war diese Technik nicht nur bei mutmasslichem Terrorismus, sondern auch bei anderen schweren Straftaten wie Kindesentführungen. Der Datenschutz sei gewährleistet, versicherte Fehr.
Im revidierten Polizeigesetz sind nun mehrere Einschränkungen vorgenommen worden. Diese betreffen auch die Informationsbeschaffung im virtuellen Raum und die elektronische Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Behörden und dem Bund.
Dazu gehört etwa der Datenaustausch. "Die Polizei weiss in einem Kanton oft nicht, was die Polizei in einem anderen Kanton weiss", sagte Fehr im September. Es gehe nicht darum, neue Daten zu sammeln, sondern die bestehenden auszutauschen. Bisher kann Zürich erst Daten mit Schaffhausen tauschen.

In geschlossenen Chats ermitteln

Bezüglich Informationsbeschaffung seien erhöhte Anforderungen beim Einsatz intelligenter Analysesysteme definiert worden, schreibt der Regierungsrat.
Der Sicherheitsdirektor versprach sich viel vom geänderten Gesetz. "Wir hatten eine Reihe von gravierenden Ereignissen in Europa", sagte Fehr im September. Kriminelle Taten wie der Terrorangriff auf ein Volksfest in Solingen, die Absage der Taylor-Swift-Konzerte in Wien oder das Attentat auf einen Juden in Zürich-Enge "machen uns Sorgen".
"Wir müssen früher eingreifen können, auch wenn sich Leute einzeln im Internet radikalisieren", sagte Fehr weiter. Mit der Revision des Polizeigesetzes will die Regierung der Polizei mehr Rechte einräumen: Sie soll künftig in geschlossenen Chats und Foren ermitteln dürfen. Mithelfen sollen dabei KI-Programme, welche die riesigen Datenmengen nach gewissen Begriffen absuchen.
Das revidierte Polizeigesetz geht nun an die zuständige Kommission und wird danach im Kantonsrat beraten.

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