Bundesgericht pfeift Luzerner Polizeigesetz zurück

11. November 2024 um 10:25
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Foto: Silvan Arnet / Unsplash

Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen im neuen Luzerner Polizeigesetz für nichtig erklärt. So wurde unter anderem die automatisierte Fahrzeugfahndung verboten.

Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes für nichtig erklärt. In der Folge hebt es unter anderem die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrs­über­wachung auf. Die computer­gestützte Fahndung erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen.
Fast zeitgleich erfolgt dabei ein Abgleich mit den Fahndungsregistern. Die Polizei wollte das System zur Verfolgung von schweren Straftaten sowie vermissten und geflüchteten Personen nutzen. Laut dem Bundesgericht greife ein solches System aber in die Kompetenz des Bundes ein. Die Überwachungs­mass­nahmen bedürfen einer Grundlage in der eidgenössischen Straf­prozess­ordnung, urteilte das Gericht.

Genaue Regeln für Abfragen gefordert

Neben der automatisierten Fahndung schuf der Kanton Luzern im neuen Gesetz auch eine Grundlage, um sich künftig an der Abfrageplattform "Polap" beteiligen zu können, wie es hiess. Mit der Plattform können dereinst die Informationssysteme der Kantone, des Bundes und der EU abgefragt werden.
Gemäss Mitteilung werden die Daten aber ohne vorgängiges Amts­hilfe­ersuchen zugänglich gemacht, was die Kontrolle und den Rechtsschutz erschwert. Im Gesetz würden weder die Bearbeitungszwecke, noch der Kreis der Zugriffsberechtigten begrenzt. Für diesen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sei die Regelung nicht ausreichend.

"Signalwirkung über den Kanton hinaus"

Das Luzerner Parlament hatte im Oktober 2022 fünf neue Artikel zur Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Daraufhin legten im Februar 2023 mehrere Privatpersonen Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hiess die Beanstandungen nun teilweise gut.
Mitglieder der SP und der Grünen freuten sich über den Bundes­gerichts­entscheid, wie sie mitteilen. Das Polizeigesetz genüge den Anforderungen des liberalen Rechtsstaats nicht, indem es zu unsorgfältig mit den Rechten der Bevölkerung umgehe, wie sich Kantonsrätin Rahel Estermann (Grüne) zitieren liess.
Für beide Parteien ist unumstritten, dass das Gesetz verbessert werden muss. Beispielsweise müsse der Datenaustausch klarer definiert werden. Die automatisierte Fahrzeugfahndung dürfe nur ohne die Speicherung der Daten erfolgen.
Für Kantonsrätin Anja Meier (SP) ist klar, dass das Urteil Signalwirkung über den Kanton Luzern hinaus haben wird, wie sie in der Mitteilung schrieb. Denn bereits die Kantone Solothurn und Aargau mussten ihr Polizeigesetz aufgrund von Gerichtsurteilen nachbessern.

Regierung prüft weiteres Vorgehen

Im Nachgang meldete sich auch die Luzerner Regierung zu Wort. Der Regierungsrat begrüsst es, dass mit dem Bundesgerichtsurteil nun Rechtssicherheit geschaffen wurde, wie sich Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP) in der Mitteilung zitieren liess. Das Urteil werde nun im Detail analysiert und das weitere Vorgehen geprüft.
Zur Regelung über die automatisierte Fahrzeugfahndung schrieb die Regierung, dass sie den Mustertext von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren übernommen habe. Da das Bundesgericht bereits mehrere kantonale Gesetze aufgehoben habe, sei der Kanton Luzern sich aber der Unsicherheiten bewusst gewesen.

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