Die Luzerner Polizei will technisch aufrüsten im Kampf gegen die Kriminalität. Dazu lässt der Regierungsrat die rechtliche Grundlage für eine automatische Fahrzeugfahndung schaffen. Die dafür nötigen Kamerastandorte sollen publiziert werden.
Wie bereits in anderen Kantonen und beim Grenzwachkorps soll auch in Luzern ein System zum Einsatz kommen können, das Kennschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen einlesen und die Daten der Halterinnen und Halter mit der Fahndungsdatenbank des Bundes abgleichen kann. Der Regierungsrat unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes, wie er mitteilte.
Das System soll ausschliesslich für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden. Entgegen der Vernehmlassungsvorlage soll das System nicht dazu dienen, Straftaten zu entdecken. Die Daten dürfen während 100 Tagen ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen verwendet werden, die in einem speziellen Deliktskatalog aufgeführt sind.
Predictive Policing auch in Luzern
Die Standorte der festen Kameras sollen in einer öffentlichen Liste publiziert werden. Der Deliktskatalog und die öffentliche Liste der Standorte wurden gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis in die Gesetzesvorlage aufgenommen.
Neu soll die Polizei auch auf künstliche Intelligenz bei der Bekämpfung von Serienkriminalität setzen. Die Analysesysteme könnten diese wesentlich effizienter bekämpfen, als die heutige kriminaltechnische Kleinarbeit, da sie Muster von begangenen Delikten erkennen, heisst es in der Botschaft. Rechtliche Grundlagen für Predictive Policing hatte zuletzt auch der
Kanton St. Gallen geschaffen. Es sind sich jedoch nicht
alle kantonalen Polizeicorps einig, ob dieser Weg der richtige ist.
600'000 Franken Anschaffungskosten
Die Anlagen für die automatische Fahrzeugfahndung kosten laut der Regierung rund 300'000 Franken in der Anschaffung und rund 20'000 Franken pro Jahr für den Unterhalt. Gleich hoch sind die jährlichen Software- und Wartungskosten für die Nutzung der bereits bestehenden Analyseplattformen für Predictive Policing. Als Nächstes muss nun der Kantonsrat über die Gesetzesänderung befinden.