St. Gallen will rechtliche Grundlagen für Predictive Policing schaffen

2. Februar 2022 um 13:59
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Foto: Kapo St. Gallen

Der Regierungsrat gibt einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung. Der Nutzen der Polizei-Software ist umstritten.

Der St. Galler Kantonsrat hatte für Predictive Policing gesetzliche Grundlagen verlangt. Nun gibt die Regierung einen Vorschlag in die Vernehmlassung. Unter den Bezeichnungen "Pre-Crime" oder "Predictive Policing" wurden in den letzten Jahren Methoden entwickelt, die auf der Bearbeitung von Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen durch Algorithmen basieren. Aufgrund der Analysen soll die Polizei eingreifen können, bevor Straftaten überhaupt verübt werden. Mit der "vorausschauenden Polizeiarbeit" wird beispielsweise versucht, bei Fällen von häuslicher Gewalt das Gefahrenpotenzial eines Täters einzuschätzen und dazu passende Massnahmen zu ergreifen. Weiter soll vorausgesagt werden, in welchen Quartieren Einbruchserien bevorstehen könnten.

Basel-Land hat Software wieder abgeschafft

Der Nutzen der entsprechenden Software ist allerdings umstritten. Währen Aargau und Zürich schon länger die Lösung Precobs (Pre Crime Observation System) einsetzen, hat die Kapo Basel-Land diese wieder abgeschafft.
Zwar sei die Software "anfänglich für die Polizei Basel-Landschaft von grossem Nutzen" gewesen. Doch inzwischen seien die Anforderungen der Kriminalanalyse stark gestiegen. "Precobs kann diesen Anforderungen aus unserer Sicht aktuell nicht mehr gerecht werden, deshalb arbeiten wir seit rund 1,5 Jahren nicht mehr mit der Software", erklärte uns ein Kapo-Sprecher. Die Software könne "in unserem Kriminalanalyse-Dispositiv, das primär auf ein leistungsstarkes Team an Kriminalanalysten setzt, der Kosten-Nutzen-Analyse nicht standhalten".

Heikles Zusammenspiel

Das Zusammenspiel der Polizeidatenbanken mit den eingesetzten Algorithmen ist heikel: Predicitive Policing komme zu einem Zeitpunkt zum Einsatz, in dem noch keine Straftat begangen worden sei und deshalb noch die Unschuldsvermutung zu gelten habe, hiess es in einer Motion, die der Kantonsrat im September 2019 überwiesen hat. Die Regierung hat nun einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. In ihrer Botschaft dazu schreibt sie von "einem Kulturwandel in- und ausserhalb der Polizei". Die klassische Strafverfolgungstätigkeit werde mit einer zusätzlichen "präventiven und ganzheitlicheren Betrachtungsweise" ergänzt. Die bereits heute sehr gute Sicherheitslage im Kanton solle "nochmals gesteigert" werden.

Weitergabe der Analysen nicht zulässig

Das Polizeigesetz wird deshalb mit den Grundlagen für empirische Gefährdungsprognosen ergänzt. Die Einschätzung der jeweiligen Situationen und Entwicklungen verbleibe dabei in jedem Fall in der Verantwortung der Mitarbeitenden und werde nicht einem EDV-System übertragen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Eine Weitergabe der Analysen ist nicht zulässig. Heikle Informationen, die allenfalls auch einen gewissen Unsicherheitsgrad aufweisen, sollen sich "nicht unkontrolliert verbreiten" können. Weiter will die Regierung verhindern, dass es zu sogenannten "fishing expeditions" kommt und aufgrund eines Generalverdachts ein Strafverfahren eingeleitet wird. Zu den Vorgaben gehört weiter, dass ausschliesslich zuverlässige Systeme verwendet werden, die vor der Inbetriebnahme durch die Fachstelle für Datenschutz überprüft werden müssen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2022.

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