Auch Polizei Luzern soll Cybercrime mit moderner Plattform verfolgen

30. April 2021 um 13:05
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Um andernorts bereits praktizierte Daten­analysen ebenfalls durch­führen zu können, will Luzern sein Polizeigesetz anpassen.

Soeben hat der Kanton Luzern die Vernehmlassung zur Änderung von dem Gesetz über die Luzerner Polizei (PolG) gestartet. Sie soll Ende August 2021 abgeschlossen sein. Begründet wird das Vorhaben vom Regierungsrat damit, dass derzeit wegen fehlender gesetzlicher Grundlage die Luzerner Polizei verschiedene, in den letzten Jahren entwickelte Instrumente zur Datenbearbeitung nicht einsetzen könne. Die Gesetzesänderung soll dies künftig erlauben.
Die Vernehmlassung steht aber wohl auch im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI). Der hatte sich der Kanton Anfang 2020 angeschlossen. Dabei geht es insbesondere um polizeiliche Einsatzmittel sowie IT-Systeme, die vor allem der Kommunikation oder der gemeinsamen Verwaltung und dem Austausch von Daten dienen. Die VPTI wurde geschaffen, um den Anforderungen der Polizeiarbeit angesichts der zunehmenden Digitalisierung gerecht zu werden, hiess es damals aus Luzern. Jetzt geht es also um die gesetzliche Basis dafür.
Jedenfalls sollen die Änderungen des seit 1998 gültigen PolG nun moderne Fahndungstechnologien ermöglichen, wie festgehalten wird. Konkret sei etwa die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) in einigen Kantonen und beim Grenzwachtkorps bereits heute möglich. Im Kanton Luzern hingegen fehle bislang die gesetzliche Grundlage für diese Technologien.
Genauso sehe es bei den Lage- und Analysesystemen zum Ermitteln von Serientäter aus. Zwar würden dafür Westschweizer Kantone und das Tessin schon die Informationsplattform "Picar" nutzen, doch auch hierfür fehle in Luzern die gesetzliche Grundlage. Das betreffe ebenso den Einsatz der Plattform für serielle Cyberkriminalität "Picsel".
Darüber hinaus sollen mit der Gesetzesänderung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit "die Polizeikorps gegenseitig mittels Abrufverfahrens auf die Daten des jeweiligen Polizeikorps zugreifen können". Hierbei gehe es um die Minimierung des Ausfalls oder der Überlastung der Einsatzleitzentrale (ELZ) der Luzerner Polizei. Noch arbeite man dazu mit der Kantonspolizei Aargau zusammen, könne aber aufgrund der unterschiedlichen Leitsysteme die Daten der jeweiligen ELZ nur beschränkt einsehen. In Zukunft soll im Rahmen des Projekts "Vision 2025" der Zentralschweizer Polizeikorps über 2 ELZ ein vollständiger Zugriff auf die benötigten Einsatz- und Fahndungsdaten ermöglicht werden.
Der Regierungsrat hat in seiner Botschaft zur Vernehmlassung ebenfalls die finanziellen Auswirkungen ins Visier genommen. Demnach sei für die Beschaffung der AFV-Systeme mit Investitionskosten von rund 300'000 Franken und jährlichen Unterhaltskosten von rund 20'000 Franken zu rechnen. Für die Nutzung der schon bestehenden Informationsplattformen Picar und Picsel würden jährlich je rund 20'000 Franken wiederkehrende Kosten für die Software und die Wartung anfallen. Zur Schaffung der gemeinsamen ELZ im Projekt "Vision 2025" sind noch keine konkreten Kosten genannt worden. Laut dem Regierungsrat sind sie "aufgrund der baulichen Investitionen in einem Sonderkredit zu behandeln".

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