Der Bundesrat unterstützt eine Motion, die den besseren Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch fordert. Der Vorstoss wurde von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ) eingereicht und fordert Klarstellungen im Urheberrechtsgesetz (URG). Denn Medieninhalte würden ohne Genehmigung von internationalen Anbietern Künstlicher Intelligenz für die Entwicklung und das Training ihrer Modelle verwendet werden, schrieb Gössi zur Motion. Dazu würden auch die von Schweizer Medien eingerichteten Bezahlschranken umgangen.
Generative KI-Systeme produzieren anhand dieser Informationen Inhalte und können, beispielsweise auch integriert in eine Suchmaschine, Auskünfte geben. "Schweizer Medien werden so durch die internationalen KI-Dienste als Anbieter ihrer eigenen Informationen ersetzt und verdrängt. Für die Schweiz, die auf freie Medien angewiesen ist, ist diese Entwicklung fatal", heisst es weiter.
Entschädigung für Urheber
Konkret fordert der Vorstoss, dass die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erforderlich sein soll, wenn journalistische Inhalte und andere Originalwerke ausgewählt, bearbeitet und in irgendeiner Weise für KI angeboten werden. Zudem soll klargestellt werden, dass das schweizerische Recht anwendbar ist.
Umstrittenes Leistungsschutzrecht
Die Debatte, wie Medien mit den grossen Tech-Konzernen umgehen sollen, läuft unabhängig von KI schon länger. Denn beispielsweise die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen basieren häufig auf journalistischen Leistungen. Eine Entschädigung dafür wird in der Schweiz im Rahmen des Leistungsschutzrechts diskutiert. Dieses soll es Verlegern ermöglichen, von Plattformen wie Google oder Facebook Geld für die Nutzung ihrer Inhalte zu verlangen.
Der Bundesrat ist von der Notwendigkeit einer solchen Norm überzeugt. Er sagte aber auch, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für
Medienunternehmen umstritten ist. Die Botschaft dazu soll im ersten Halbjahr 2025 vorliegen. Justizminister Beat Jans hatte sich bei einem Treffen mit deutschsprachigen Verlegern im Januar noch zurückhaltend über die Möglichkeit gezeigt, im selben Rahmen Entschädigungen von KI-Plattformen zu fordern.