Der Konsumentenschutz kritisiert das Vorhaben von Swisscom, auf einige Bluewin-E-Mail-Konten Gebühren zu erheben. Es sei unverständlich, dass langjährige Nutzerinnen und Nutzer zur Kasse gebeten würden.
Swisscom habe noch im August 2023 betont, dass die Preise bei den Abos bis Ende 2024 unverändert blieben, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz auf Anfrage von 'Keystone-SDA'. E-Mail-Konten könnten nicht einfach so schnell gewechselt werden. Ein Wechsel einer E-Mail-Adresse löse bei jeder einzelnen Person "enorm viel Arbeit aus".
Über die Einführung der Gebühr hatte
zuerst 'Blick' berichtet. Swisscom betonte gegenüber der Nachrichtenagentur, dass "Bluewin E-Mail light" weiterhin kostenlos bleibe. Dafür erhalten Anwenderinnen und Anwender eine E-Mail-Adresse und 1 Gigabyte Speicher. Das Webmail-Angebot "Bluewin E-Mail Basic" koste 2,90 Franken im Monat und gelte für Neukunden. Dafür wird gleichzeitig der Speicherplatz für jede der fünf möglichen E-Mail-Adressen von derzeit 5 auf 15 Gigabyte erhöht.
Die Umstellung für die bestehende Kundschaft geschehe ab Ende Mai gestaffelt. Die Kunden würden automatisch auf die neue Plattform und das neue Angebot umgestellt. Nach Erhalt des Informationsschreibens habe die Kundschaft drei Monate Zeit, bevor sie das Basic-Abo bezahlen müsse.
Veraltete Infrastruktur
Grund für die Gebühr sei die in die Jahre gekommene Infrastruktur, auf welcher der Bluewin-Mailservice laufe. Diese müsse zwingend abgelöst werden, damit das Angebot kostendeckend betrieben werden könne. Das sei aktuell nicht der Fall, so Swisscom.
Aus diesem Grund habe sich der Telco dazu entschieden, Bluewin-Mail in die Cloud von AWS zu migrieren. Die Datenspeicherung erfolge künftig bei AWS in der Schweiz, heisst es weiter.