Kritik an geplanter Gesichts­erkennung an Flughäfen

8. Januar 2025 um 14:55
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Foto: Andrej Lišakov / Unsplash+

Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber sollen künftig biometrische Daten nutzen dürfen. Was die Branche freut, sorgt für Kritik von Gewerkschaften und Datenschützern.

"Um Abläufe zu vereinfachen, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften neu biometrische Passagierdaten (Gesichtserkennung) verwenden dürfen." Dies schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung zu geplanten Änderungen am Luftfahrtgesetz (LFG). Er hat dazu vergangenen August die Vernehmlassung eröffnet, die kurz vor Weihnachten zu Ende gegangen ist.
Die Luftfahrtbranche begrüsst diese Änderung, wie aus den Stellungnahmen hervorgeht. So schreibt beispielsweise der Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt Aeroswiss, es sei wichtig, dass das Gesetz die Nutzung neuer Technologien ermöglicht. Auf Basis eines Kundenprofils und biometrischer Daten könnte ein vereinfachtes und digitales Reiseerlebnis möglich werden – von der Ticketbuchung über das Einchecken bis hin zum Boarding oder gar der Einreise in ein Drittland. Zudem würden biometrische Daten eine höhere Sicherheit bieten als herkömmliche Identifikationsmethoden, da sie schwer zu fälschen seien, heisst es auch von Aviation Suisse.
Das Gesetz solle technologieneutral formuliert sein, ergänzen die Befürworter, darunter auch der Flughafen Zürich. So solle nicht ausschliesslich Gesichtserkennung ermöglicht werden. Denkbar sei auch die Verwendung anderer biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Iris-Scans.

Kritik von Gewerkschaften

Anders sehen dies Arbeitnehmervertreter wie Syndicom, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV sowie Kapers, die grösste Gewerkschaft des Kabinenpersonals. "Das Erheben und Abgleichen von biometrischen Personendaten ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Personen und damit auch des Personals von Flughafenhaltern und Luftverkehrsunternehmen", so beispielsweise die SEV. Damit stelle sich die Frage, ob die Verwendung biometrischer Daten beispielsweise bei Zutrittskontrollen verhältnismässig sei.

Anforderungen an Datenschutz und Freiwilligkeit

Nicht per se ablehnen will die SP die vorgesehene Datenbearbeitung, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt. Jedoch scheine es grosse Sicherheitsbedenken zu geben. Die Partei fände es aufgrund der Datensicherheit und des Aufwands, der anfallen würde, um den freiwilligen Gebrauch sicherzustellen, sinnvoller, auf die Verwendung biometrischer Daten zu verzichten.
Biometrische Daten seien besonders schützenswert, betont die Digitale Gesellschaft. "Ihre Bearbeitung stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und bedarf einer ausdrücklichen formell-gesetzlichen Grundlage, in der die Voraussetzungen einer zulässigen Bearbeitung klar geregelt sind", so die Organisation. Sie fordert deshalb, dass die Bestimmungen konkretisiert werden, insbesondere mit Blick darauf, wie die Daten gespeichert, geschützt und verwendet werden.
An einem Flughafen kann es schwierig sein, eine informierte und freiwillige Zustimmung umzusetzen, da Reisende häufig gestresst sind oder unter Zeitdruck stehen. Somit stellt sich etwa die Piratenpartei gegen die Pläne. Man könne in diesem Kontext nicht von echter Freiwilligkeit sprechen. Studien würden zeigen, dass Fluggäste invasive Überwachungsmassnahmen an Flughäfen nur unfreiwillig tolerieren würden, sagte Vizepräsident Philippe Burger in einer Mitteilung der Partei. "Wir müssen uns als freiheitliche Informationsgesellschaft entschieden gegen die schleichende Gewöhnung an KI-gestützte, biometrische Massenüberwachung wehren."

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