Bundesrat ebnet den Weg für Gesichtserkennung an Schweizer Flughäfen

29. August 2024 um 09:37
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Midjourney

Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber sollen künftig "biometrische Daten" beim Check-in und Boarding nutzen dürfen. Das hat der Bundesrat vorgeschlagen.

Der Internationale Flughafen der Vereinigten Arabischen Emirate will flächendeckend auf biometrische Verfahren setzen, um Personen zu authentifizieren. Es ist der erste der Welt, der auf ein sogenanntes Smart-Travel-System setzt, was physische Bordkarten und andere Reisedokumente überflüssig macht.
Was im Emirat schon heute möglich ist, soll auch in der Schweiz gesetzlich grundsätzlich erlaubt werden. Der Bundesrat hat diese Woche in der Vernehmlassung zum revidierten Luftfahrtgesetz (LFG) eröffnet, was genau dies ermöglichen soll: "Um Abläufe zu vereinfachen, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften neu biometrische Passagierdaten (Gesichtserkennung) verwenden dürfen", schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Gesichtserkennung vom Check-in bis zum Einsteigen

Wie es in den Erläuterungen zur Gesetzesrevision heisst, könnte der Einsatz von Gesichtserkennung dazu führen, dass das Mitführen von physischen oder elektronischen Bordkarten nicht mehr nötig ist. Dies führe zu einer "Erleichterung der durch die Passagiere zu befolgenden Prozesse am Flughafen, bis sie schliesslich ins Flugzeug steigen". Übersetzt heisst das, dass Gesichtserkennung von der Gepäckabgabe, zum Check-in, über Boarding bis hin zum Einsteigen ins Flugzeug eingesetzt werden kann.
Sofern viele Passagiere "die Abwicklung via biometrischer Daten am Flughafen nutzen, kann allenfalls ein schnellerer Passagierdurchfluss generiert werden". Zudem werde mit der Verwendung von biometrischen Daten eine der neusten Technologien verwendet, "was die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in diesem Bereich stärken kann".

Für den Datenschutz verantwortlich sind Betreiber

Die Überprüfung mittels "biometrischer Daten", der Bundesrat spricht nie von Gesichtserkennung, soll nur stattfinden dürfen, wenn die entsprechenden Personen ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Es sei darzulegen, wie die Daten verwendet werden. Ausserdem müsse als Alternative der bisherige Prozess angeboten werden. Für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes seien die Flughäfen und die Fluggesellschaften verantwortlich, so der Bundesrat.

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