Luzern soll Gesetz für Digitalisierung erhalten

11. Mai 2026 um 11:19
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Foto: Ingrid Martinussen / Unsplash

Der Kantonsrat unterstützt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Digitalisierung jetzt!". Statt in der Verfassung soll das Prinzip "digital first" in einem Gesetz verankert werden.

Die Digitalisierung der Luzerner Verwaltung soll in einem neuen Gesetz geregelt werden. Der Kantonsrat hat die Volksinitiative "Digitalisierung jetzt!" der Jungfreisinnigen in erster Lesung abgelehnt und stattdessen den Gegenvorschlag der Regierung unterstützt.
Die Volksinitiative der FDP-Jungpartei verlangt, dass der Grundsatz "digital first" in der Kantonsverfassung verankert wird. Kanton und Gemeinden sollen ihre Dienstleistungen wann immer möglich digital anbieten.
Die Regierung unterstütze das Anliegen, lehne die Volksinitiative jedoch ab, teilte Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) mit. Er will den Grundsatz nicht in der Verfassung, sondern in einem neuen E-Government-Gesetz verankern. "Die Verfassung ist hier nicht die richtige Ebene", sagte Wyss. Auf Gesetzesstufe lasse sich flexibler auf Änderungen reagieren.
Das geplante Gesetz soll die rechtliche Grundlage für zentrale digitale Angebote schaffen. Dazu zählen ein Online-Schalter, ein Login-System und ein elektronischer Briefkasten für die Mitteilungen der Verwaltung. Die drei Basisdienste werden zurzeit vollständig vom Kanton finanziert.

"Digital first ja, aber nicht digital only"

Maria Pilotto, Präsidentin der vorberatenden Staatspolitischen Kommission (SPK), kritisierte die Initiative als "zu unflexibel". Es drohe die Gefahr, dass staatliche Dienstleistungen künftig nur noch digital zugänglich sein könnten.
Hugo Lötscher (SVP) sagte in der Eintretensdebatte, der Gegenvorschlag fördere die Digitalisierung, ohne jemanden auszuschliessen: "Digital first ja, aber nicht digital only." Ähnliche Worte wählte Andrea Pfäffli (SP). Die Digitalisierung solle den Zugang vereinfachen und keine zusätzlichen Hürden schaffen.
Karin Dober (Mitte) sagte, die Initiative gehe zu weit. Es brauche "Flexibilität" und "Augenmass". Der Gegenvorschlag überzeuge sie daher mehr als die Initiative. Die FDP unterstützte sowohl den Gegenvorschlag als auch die Initiative, wie ihre Sprecherin Nadine Koller-Felder ausführte.
Auch die Grünen und Grünliberalen stimmten dem Gegenvorschlag zu, jedoch mit weniger Begeisterung und kritischeren Voten. Barbara Irniger (Grüne) sagte, das Gesetz bleibe hinter seinen Möglichkeiten zurück. Mario Cozzio (GLP) sagte, das Gesetz könnte umfassender sein und stärker in die Zukunft blicken. Wichtige Zukunftsfragen seien noch zu wenig berücksichtigt, etwa beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Gegenvorschlag einstimmig gutgeheissen

Ein SP-Antrag, bei der Umsetzung des neuen Gesetzes Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu vermeiden und offene Standards sowie Open Source zu bevorzugen, scheiterte in der Detailberatung mit 34 zu 74 Stimmen.
Nach erster Lesung wurde die Initiative mit 93 zu 20 Stimmen abgelehnt und der Gegenvorschlag einstimmig gutgeheissen. Die Schlussabstimmung, einschliesslich eines Dekrets über 12,3 Millionen Franken für den Weiterbetrieb der digitalen Verwaltungsinfrastruktur, folgt nach der zweiten Lesung.
Die Luzerner Stimmberechtigten entscheiden in einer Doppelabstimmung an der Urne über die Initiative und den Gegenvorschlag. Wird der Gegenvorschlag angenommen, kann der Kanton ihn rasch umsetzen, da die Basisdienste bereits im Rahmen einer Pilotphase laufen.
Das E-Government-Gesetz soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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