Nachrichtendienst darf virtuelle Agenten einsetzen

27. März 2025 um 15:16
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Foto: Chris Yang / Unsplash

Für Ermittlungen in verschlüsselten Chats und im Darknet kann der Nachrichtendienst des Bundes auch virtuelle Agenten beschäftigen. Die gesetzliche Grundlage ist vorhanden.

Kriminelle kommunizieren je länger, je mehr über Darknet-Foren und verschlüsselte Messenger. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) stellt sich seit gut zehn Jahren dieser Herausforderung, indem er für die Informationsbeschaffung virtuelle Agentinnen und Agenten entwickelt. Wie es in einem Bericht der Unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) weiter heisst, sei der Einsatz der digitalen Ermittlerinnen und Ermittler grundsätzlich rechtmässig. Zuerst hatte 'SRF' darüber berichtet.
Wie die Behörde schreibt, müsse der rechtliche Rahmen für den Einsatz von virtuellen Agentinnen und Agenten jedoch klar festgelegt sein, da der NDB in die Grundrechte eingreifen könnte. Ferner bestehe das Risiko, dass die Agententätigkeit je nach Intensität als genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme eingestuft werden könnte.

Fachwissen und Erfolgskontrolle

Bis anhin konstatiert die AB-ND, dass sie keine Hinweise auf eine unrechtmässige Informationsbeschaffung durch die virtuellen Agenten ermitteln konnte. Kritisch sei jedoch, dass weiterhin Unklarheiten über Regeln und Richtlinien für die Einsätze der virtuellen Agentinnen bestünden. Der NDB müsse sein Fachwissen in diesem Bereich stärken, so die Behörde.
Dem Nachrichtendienst fehlten gemäss dem Bericht ausserdem definierte Kriterien für die Erfolgsmessung von virtuellen Agenteneinsätzen. Heute liege die Messlatte für virtuelle Ermittlungen hoch, so dass ein isolierter Hinweis eines Partnerdienstes nicht als Grundlage für eine Einsatzbewilligung ausreiche. Der NDB müsse gemäss seiner Vorgabe heute über eigene Erkenntnisse verfügen, um einen virtuellen Agenten auszusenden. Die AB-ND empfiehlt deshalb, Kriterien für die Wirkungsmessung von Einsätzen festzulegen.

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