Der Nationalrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Kompetenzen im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten und andere Formen des gewalttätigen Extremismus einräumen. Neu sollen Überwachungsmassnahmen möglich sein, die bisher nur im Kampf gegen Terrorismus oder Spionage zulässig sind.
Bei der Beratung der Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes im Nationalrat hat sich das bürgerliche Lager durchgesetzt. Mit 111 zu 40 Stimmen bei 21 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer nach rund vierstündiger Debatte der Vorlage zu. Die Nein-Stimmen kamen von den Grünen und der SP. Die Mehrheit der Enthaltungen stammte aus der SP-Fraktion, einige von der SVP.
Überwachungsmassnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder die Durchsuchung von Räumen wären gemäss dem Beschluss des Nationalrats künftig auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus möglich. Nach geltendem Recht sind die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nur erlaubt, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht.
Der Bundesrat begründet die Gesetzesrevision mit der veränderten Bedrohungslage. Seit 2020 hätten sich die Bedrohungen vervielfacht, mit denen sich der NDB befasse. Im Gegenzug soll gemäss dem Entwurf der Landesregierung auch die Aufsicht über den NDB gestärkt werden.
"Erste Verteidungungslinie"
Der Linken ging das Vorhaben zu weit. Ein Nichteintretensantrag der Grünen blieb aber ohne Erfolg. Auch die Forderung, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, fand keine Mehrheit. Ebenso scheiterten diverse Minderheitsanträge von SP und Grünen, die Änderungen in einzelnen Punkten verlangten.
Dem Eintretensentscheid ging eine Grundsatzdebatte zur Rolle des Nachrichtendiensts und deren Grenzen voraus. Die Welt sei wieder das geworden, was sie schon immer gewesen sei – nämlich gefährlich, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS) namens der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Der Nachrichtendienst sei dabei die erste Verteidigungslinie.
Mitte-Fraktionssprecher Reto Nause (BE) erinnerte an gewalttätige
Demonstrationen in verschiedenen Schweizer Städten in der jüngsten Vergangenheit. Nur mit Glück habe es keine Schwerverletzten oder Toten gegeben. Man müsse dem Gewaltextremismus endlich entschlossen entgegentreten. "Dass heute nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden können, ist lächerlich", lässt sich Nause zitieren.
"Schritt Richtung Kontrollstaat"
Gerhard Andrey (Grüne/FR) sah in der Vorlage dagegen einen gefährlichen Schritt Richtung Kontrollstaat. "Künftig genügt der Begriff 'gewalttätiger Extremismus', damit der NDB die ganze Palette genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen anordnen kann – vom Abhören bis zum Eindringen in den Computer."
Vertreterinnen und Vertreter der Linken äusserten die Befürchtung, die Lehren des Fichen-Skandals könnten vergessen gehen. Die SP votierte mehrheitlich für Eintreten, wobei es in ihren Reihen einige Enthaltungen gab. Sie meldete aber Vorbehalte an. Der NDB erfülle eine wichtige Aufgabe für den Schutz der Demokratie, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er operiere aber in einem rechtsstaatlich hochsensiblen Bereich. "Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen dürfen wir unsere eigenen Werte nicht preisgeben."
FDP, SVP und Grünliberale unterstützen die Revision. "Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch", sagte Heinz Theiler (FDP/SZ) namens seiner Fraktion. Die Revision setze dort an, wo Erfahrungen der letzten Jahre Handlungsbedarf aufgezeigt hätten.
Keine Massenüberwachung
"Unser Land ist längst kein ruhiger Sonderfall mehr, der von allem verschont bleibt", sagte Michael Götte (SVP/SG). Die neuen Befugnisse gegen gewalttätigen Extremismus seien überfällig. Verteidigungsminister Martin Pfister versicherte im Rat, das neue Gesetz lasse eine allgemeine Überwachung der Bevölkerung nicht zu.
Eine weitere zentrale Neuerung im Gesetz betrifft Finanzintermediäre. Neu soll der NDB in bestimmten Fällen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Zulassen will die grosse Kammer auch, dass der NDB mithilfe Künstlicher Intelligenz Persönlichkeitsprofile zu Gefährdern erstellt. Gerhard Andrey (Grüne/FR) warnte ohne Erfolg, hinter dem Begriffs des Profilings verberge sich ein fundamentaler Wandel weg von der Ermittlungslogik hin zu algorithmischer Vorhersage.
Mittel gegen Desinformation
Weiter gehen als der Bundesrat möchte der Nationalrat schliesslich im Kampf gegen Desinformation. Der Nachrichtendienst soll nach seinem Willen künftig auch zu Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten Informationen beschaffen können. Dies, sofern sich diese Aktivitäten gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten.
Der Nationalrat präzisierte jedoch, dass nur Aktivitäten erfasst werden sollen, die in manipulativer Absicht darauf abzielen, die Wahrnehmung, das Denken und das Handeln von Individuen, Gruppen oder Gesellschaften zu beeinflussen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.
Umstritten war am Mittwoch unter anderem, ob im Gesetz von Beschaffungsmassnahmen im Cyberraum die Rede sein soll – oder von solchen im Internet. Nationalrat Molina machte geltend, es drohten auch vernetzte Kühlschränke oder moderne Autos von den neuen Bestimmungen erfasst zu werden. Er vermochte sich damit aber nicht durchzusetzen.
Der Begriff "Internet" sei zu eng und daher nicht wirklich brauchbar, sagte dazu Verteidigungsminister Martin Pfister. Er versprach aber, der Begriff "Cyberraum" werde in den Ausführungsbestimmungen des NDB noch klarer definiert.
Kabelaufklärung
Die Linke wehrte sich zudem erfolglos gegen längere Fristen bei der Kabelaufklärung oder wollte die Regelungen dazu sogar ganz aufheben. Hintergrund ist, dass der Bundesrat die Kabelaufklärung erst in einer späteren Etappe der Revision grundsätzlich neu regeln will. Das Bundesverwaltungsgericht hatte
die heutigen Bestimmungen in einem Urteil als grundrechtswidrig kritisiert.
Pfister sagte dazu, das Gericht habe kein Ende der Kabelaufklärung verlangt, sondern vielmehr deren Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz anerkannt. Nötig sei lediglich eine Anpassung der Rechtsgrundlagen. Dabei geht es um die Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation und deren Durchsuchung anhand von Suchbegriffen.