Zwischen 2 und 17 Milliarden Franken investiert die Schweiz den kommenden 7 Jahren in digitale Signaturen. Den
Zuschlag erteilt hat die Organisation eOperations, welche zum Zweck hat, gemeinsame IT-Lösungen von Bund, Kantonen und Gemeinden aufzubauen. Wie der immense Betrag zustande kommt und wie das Vorgehen von eOperations zu bewerten ist, haben wir mit Peter Janes besprochen, der mehrere Projekte im Bereich E-Signaturen geleitet hat.
Haben Sie schon mal ein E-Signaturprojekt in dieser Grössenordnung gesehen?
Nein, aber das hat auch einmaligen Charakter. Den Zuschlag können alle teilnehmenden Schweizer Gemeinden und Kantone nutzen. Alle können gemäss ihrem Bedarf die elektronische Unterschrift einführen, wahlweise als SaaS-Lösung oder On-Premise. Es wird sicher viele Einzelprojekte geben, aber im Interesse der Skaleneffekte hoffentlich auch ein paar gemeinsame Grossprojekte.
Das bedeutet, dass alle interessierten Behörden zu den ausgehandelten Konditionen ihr eigenes E-Signaturprojekt lancieren können?
Genau, es wurde bewusst ein föderalistischer Ansatz mit mehreren Anbietern gewählt. Dieser bringt sehr viele Freiheiten mit sich, der Preis dafür ist allerdings, dass es viele unterschiedliche Lösungen geben wird, womit sich Interoperabilitätsprobleme ergeben können. Ich würde vermeiden, dass jede Gemeinde an ihrem eigenen Projekt arbeitet. Das führt zu Mehrkosten und wohl auch zu längeren Umsetzungszeiten.
Aber worin begründet sich die enorme Summe?
Grundlage dafür ist die kalkulierte Anzahl digitaler Unterschriften. In der Ausschreibung wurde mit 43 Millionen qualifizierten Signaturen, 43 Millionen fortgeschrittenen Signaturen und 32 Millionen elektronischen Siegeln über alle etwa 3‘000 Bedarfsstellen und über die gesamte Dauer von 7 Jahren gerechnet.
Sind diese Zahlen plausibel?
Sie sind in erster Linie theoretisch. Mich verwundert aber, dass mit mehr qualifizierten und fortgeschrittenen Signaturen als Siegeln gerechnet wird. Siegel sind nicht nur viel günstiger, sondern auch praktikabler, da sie je nach rechtlicher Grundlage anders als die Signaturen keine Identitätsprüfung jedes einzelnen Signierenden erfordern. Es gibt ausserdem nur wenige Dokumente, die per Gesetz eine qualifizierte Signatur erfordern.
Welche sind das?
Im Zivilrecht sind es – notabene wenige – Dokumente, welche Schriftlichkeit erfordern, wie etwa Rechtsgeschäfte im Mietrecht, Verfahren vor Zivilstandsbehörden oder bestimmte Vereinbarungen in Arbeitsverträgen. Im Verwaltungsrecht sind dies typischerweise Verfügungen, wobei die Anwendbarkeit von der jeweils gültigen Rechtsgrundlage abhängt. Aktuell ist festzustellen, dass noch die "Best Practices" zur Anwendbarkeit digitaler Signaturen fehlen.
Eine qualifizierte Signatur kostet je nach Anbieter zwischen 2 und 4 Franken. Wie setzt sich dieser Preis zusammen?
Aus den einmaligen Initialkosten des Einführungsprojekts, den jährlichen Betriebskosten und Lizenzgebühren sowie den volumenabhängigen Kosten pro Signatur, die an den Trust Service Provider bezahlt werden müssen. Letztere betragen je nach Mengenstaffel etwa 1,50 Franken pro qualifizierte elektronische Signatur und sind ein substantieller Kostenfaktor und auch Kostentreiber. Weil: Mehr Unterschriften gleich höhere Kosten.
Wer sind die Trust Service Provider in der Schweiz?
Es gibt 4: Swisscom, Swisssign, das Bundesamt für Informatik und Quo Vadis. Swisscom ist der grösste Anbieter.
Aber eine digitale Unterschrift für 2 bis 4 Franken sind verglichen mit dem Porto für einen A-Post-Brief viel teurer.
Das ist natürlich nur ein Teil der Wahrheit. Analoge Prozesse sind viel teurer und dauern auch länger. Ausdrucken, abholen, unterschreiben, kuvertieren, frankieren, zur Post bringen und verschicken summiert sich schnell auf und kann bis zu 30 Franken kosten. Und wenn Anwälte und Kuriere involviert sind, wird es schnell teurer. Diese Kosten sind ebenfalls zu berücksichtigen, sind jedoch nicht so sichtbar wie der Einzelbetrag für eine qualifizierte Signatur.
Welche Vorteile bringt eine qualifizierte Signatur gegenüber dem analogen Papierprozess?
Es kann überprüft werden, dass das Dokument nach der Unterschrift nicht verändert wurde. Darüber hinaus lässt sich die Echtheit des Absenders überprüfen. Das kann beispielsweise bei Zeugnissen oder offiziellen Registerauszügen durchaus relevant sein.
Und welche Nachteile?
Digitale Signaturen vertragen keine Medienbrüche – es ist eminent, dass digital unterschriebene Dokumente nicht ausgedruckt werden. Denn dann verlieren sie ihre Rechtsgültigkeit, weil die digitale Signatur nur digital im Dokument transportiert werden kann. Deshalb genügt es nicht, dass eine Gemeinde ein E-Signaturprojekt durchführt. Neben der technischen Umsetzung braucht es einen Kulturwandel in der Verwaltung – mit vermehrten Digitalkompetenzen und digital gedachten Prozessen. Nur damit kann der volle Nutzen der Digitalisierung ausgeschöpft werden. Ich gehe davon aus, dass wir noch längere Zeit in einer Transition und damit in einer hybriden Welt unterwegs sein werden.
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