OpenAI verliert Urheberrechtsstreit in Deutschland

11. November 2025 um 15:46
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Helene Fischer und Reinhard Mey in der "Helene Fischer Show 2024" des ZDF. Screenshot: Youtube

Das KI-Unternehmen ist in München einer Klage der Verwertungsgesellschaft Gema unterlegen. Es geht um die Nutzung von Liedtexten für das Training von ChatGPT.

Das Landgericht München bremst OpenAI. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern für sein KI-Modell ChatGPT verstösst in den Augen des Gerichts gegen das Urheberrecht. Es gab damit einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen recht.
Die in Deutschland für die Nutzungsrechte in der Musik zuständige Gesellschaft hatte konkret wegen neun Liedern geklagt. Darunter befinden sich bekannte Titel wie "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey, "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski oder "Atemlos durch die Nacht" von Helene Fischer, dessen Text von Kristina Bach stammt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet worden und von der KI auf einfache Anfragen hin exakt oder zumindest weitgehend identisch wiedergegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.

Persönlichkeitsrechte nicht verletzt

Das Landgericht München verurteilte OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben. Das Unternehmen wurde ausserdem zu Schadenersatz verurteilt und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielten Erträge herauszugeben.
In einem Aspekt entschied das Gericht aber gegen die Gema. Die Verwertungsgesellschaft hatte auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Künstler und Künstlerinnen beklagt, weil die Texte verändert ausgegeben wurden. Dies sah das Gericht aber nicht so. Die Texte seien wiedererkennbar, betonte es.
Dass die KI mit den neun Liedern trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach passierte, war allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert, also abgespeichert und damit vervielfältigt – oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben.
Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das KI-System die Trainingstexte wieder ausgab, als Beleg für eine Memorisierung. Eine zufällige Ausgabe sei ausgeschlossen.

Gema propagiert Erwerb von Lizenzen

Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager fasste die Entscheidung am Ende ihrer Urteilsbegründung bildlich zusammen: Man habe eine hochintelligente Beklagte, die in der Lage sei, modernste Technologien zu entwickeln. Da mute es doch erstaunlich an, dass sie nicht erkenne: Wenn man etwas bauen wolle und Bauteile brauche – "dann erwerben Sie sie und nutzen nicht das Eigentum anderer."
In diese Richtung geht auch die Argumentation der Gema, die mit ihrer Klage vor allem erreichen will, dass Lizenzen für die Nutzung der Liedtexte abgeschlossen werden. "Was die Beklagte macht, ist nichts anderes, als was andere Dienste im Internet machen, die eine Lizenz von den Rechteinhabern, deren Werke sie nutzen, erwerben müssen", sagte Chefjustiziar Kai Welp. Er gehe davon aus, dass das Urteil eine Signalwirkung für ganz Europa haben werde.

Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus möglich

Es gilt als wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und noch weitere Instanzen beschäftigen wird. Die letztliche Entscheidung könnte Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben, wie die Expertin Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor der Entscheidung erklärt hatte. Sie sieht "grundlegende Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für generative KI benutzt werden. Hier geht es darum, wie die schon jetzt existierenden Gesetze auszulegen sind."
Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaberinnen verschieben, zeigte sie sich überzeugt. "Bevor ein Text für generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihre Zustimmung geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu erhalten."

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