Das neue Schweizer Flugdatenpassagiergesetz ist bereit für die Schlussabstimmungen in den eidgenössischen Räten. Der Ständerat hat den Erlass, dem der Nationalrat bereits im Dezember zustimmte, diskussionslos verabschiedet. Die Beratung wurde innert weniger Minuten abgeschlossen.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Fluggesellschaften die Flugpassagierdaten für alle von ihnen durchgeführten Flüge vom Ausland in die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland den Behörden angeben müssen.
Angeben müssten die Fluggesellschaften etwa Namen, Vornamen oder auch die Reiseroute. Informationen zu schützenswerten persönlichen Daten – zum Beispiel Hautfarbe oder Essensvorlieben – würden nicht übermittelt.
Internationaler Standard
Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage für ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten schaffen, welches der Bund bis zum Jahr 2026 in Betrieb nehmen will. Eine neu zu schaffende "Passenger Information Unit" im Bundesamt für Polizei wird die Daten dort automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgleichen.
Die Schweiz will mit dem neuen Gesetz beim Kampf gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität internationale Standards umsetzen, wie Bundesrat Beat Jans im Ständerat sagte.
Die Verwendung von Flugpassagierdaten ist laut dem Bundesrat ein wirksames Instrument dafür. 70 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA und Kanada, haben laut Angaben des Bundesrats bereits ein nationales Flugpassagierdatensystem.
Der Bundesrat habe darauf geschaut, dass das Gesetz ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Datenschutz gewährleiste, sagte Bundesrat Jans weiter. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte habe die Einhaltung des Datenschutzes bestätigt, so Jans.
Diskussionen im Nationalrat
Im Nationalrat hatte der Entwurf im Dezember noch für Diskussionen gesorgt. Mehrere rot-grüne Minderheiten forderten erfolglos Gesetzesanpassungen. Eine davon wollte, dass auch die nichtkommerzielle Luftfahrt dem Gesetz unterstellt wird. Es bestehe die Gefahr, dass Schwerstkriminelle auf die Privatfliegerei ausweichen würden.
Auch die Forderung nach einer gezielten Gestaltung der Risikoprofile zur Treffersuche bei den Flugpassagierdaten scheiterte in der grossen Kammer. Dies zur Verhinderung eines pauschalen Fokus auf Personengruppen. Ohne die Änderung werde nicht nach spezifischen Straftätern gefahndet, hiess es.
Der Ruf nach einer automatischen Pseudonymisierung der Daten ohne Markierung direkt nach deren Eingang wurde ebenfalls abgelehnt. Laut dem Gesetzestext werden die Daten ohne Markierung einen Monat nach ihrem Eingang anonymisiert. Automatisch gelöscht werden die Flugpassagierdaten, die keinen Anhaltspunkt auf schwere Straftaten aufweisen, sechs Monate nach ihrem Eingang.
Kommission war sich einig
Im Ständerat wollte sich – abgesehen vom Berichterstatter der vorberatenden ständerätlichen Sicherheitskommission – kein Ratsmitglied zur Vorlage äussern. Diskussionslos übernahm die kleine Kammer nicht nur das Gesetz, sondern auch die zwei vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Änderungen.
Die Sicherheitskommission des Ständerats hatte im Vorfeld mitgeteilt, aus ihrer Sicht werde das neue Gesetz dazu beitragen, Terrorismus und andere Schwerstkriminalität zu bekämpfen und den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen. Sie hatte einstimmig beantragt, sich der geänderten Vorlage des Nationalrats anzuschliessen.