Das Parlament schafft die rechtliche Grundlage für Versuche mit E-Collecting. Künftig sollen Stimmberechtigte Referenden und Volksinitiativen auch digital unterzeichnen können. Beide Räte haben heute der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) in den Schlussabstimmungen zugestimmt.
Die Voten in beiden Kammern waren eindeutig: Im Nationalrat stimmten 131 Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit "Ja", 67 mit "Nein". Enthaltungen gab es keine, genau wie im Ständerat. Dort gab es 37 Ja- und 7 Nein-Stimmen zur Gesetzesänderung.
Barrierefreiheit und Transparenz
Damit ist der Weg frei für landesweite Pilotversuche zur digitalen Unterschriftensammlung. Sie soll die Unterschriftensammlung auf Papier nicht ersetzen, sondern ergänzen. "E-Collecting kann die direkte Demokratie sicherer und zugänglicher machen – gerade für Menschen, die heute nicht selbständig auf Papier unterschreiben können. Der Versuchsbetrieb muss deshalb von Anfang an barrierefrei sein", fordert Daniel Graf von der Stiftung für direkte Demokratie in einem Statement nach der Abstimmung.
Die Stiftung und die Digitale Gesellschaft begrüssen in dem Statement den Entscheid von National- und Ständerat. Beide Organisationen hätten sich im Vorfeld der Abstimmung dafür eingesetzt, dass E-Collecting höchsten Anforderungen an Privatsphäre, Sicherheit und Transparenz genügt. "Datensparsamkeit, Dezentralität und Open Source stärken das Vertrauen der Bevölkerung in den direktdemokratischen Prozess. Es ist wichtig, dass das Parlament diese Grundsätze im Gesetz verankert hat", kommentiert Rahel Estermann, Co-Geschäftsleiterin der Digitalen Gesellschaft.
Estermann und Graf zufolge gilt es, E-Collecting schweizweit zu erproben. Nur dann würden sich mögliche Auswirkungen von digitalen Unterschriftensammlungen auf Initiativen und Referenden zeigen, sind sie überzeugt.