Die Schweiz arbeitet derzeit an zwei verschiedenen Regulierungen im IT-Bereich: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beschäftigt sich mit einem
Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG). Gleichzeitig arbeitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an einer Regulierung für Künstliche Intelligenz.
In einer Interpellation vom Juni 2026 wollte deshalb Nationalrätin Isabelle Chappuis (Die Mitte/VD) vom Bundesrat wissen, wie die beiden Vorhaben aufeinander abgestimmt werden sollen – und ob beispielsweise KI-Funktionen in grossen Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken unter die geplanten Plattformregeln fallen. Sie befürchtet, dass dabei vor allem generative KI "zwischen Stuhl und Bank fallen" könnte.
Bundesrat koordiniert das Zusammenspiel
Laut Bundesrat kann generative KI grundsätzlich von beiden Regulierungen erfasst werden. Sowohl die KI-Regulierung als auch die Plattformregulierungen würden von den Ämtern eng aufeinander abgestimmt werden. Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht sollen dabei eine zentrale Rolle spielen. Dabei stelle der Bundesrat die Koordination zwischen den beiden Regulierungsprojekten sicher.
Der Vorentwurf zur KI-Regulierung soll bis Ende 2026 vorliegen. Laut Bundesrat setzt er die KI-Konvention des Europarates um, die vorsieht, die Risiken von KI-Systemen über deren gesamten Lebenszyklus zu erfassen. Damit sollen auch sogenannte Allzweck-KI-Modelle berücksichtigt werden. Wie diese konkret reguliert werden, ist aber bis dahin noch offen.
Auf die Frage, ob auch plattformintegrierte KI-Funktionen berücksichtigt werden, erklärt der Bundesrat: "Der Vernehmlassungsentwurf des KomPG sieht für sehr grosse Kommunikationsplattformen Pflichten vor, die auch auf den Einsatz integrierter KI-Funktionen Anwendung finden können. Darüber hinausgehende Verantwortlichkeiten – insbesondere im Hinblick auf generative KI-Modelle – werden im Rahmen der laufenden Arbeiten zur KI-Regulierung geprüft." Der Anwendungsbereich des Vorentwurfs zum KomPG knüpfe an die Funktion und Reichweite von Plattformen und Suchmaschinen an, nicht an die konkret eingesetzten Technologien. KI-generierte Inhalte könnten aber im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten oder systemischen Risiken zusätzliche Bestimmungen zur Anwendung bringen.