Der Bundesrat will grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichten. In einem neuen Gesetz sollen Regeln für Dienste wie Facebook, Google, Tiktok oder X festgeschrieben werden, erklärt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die Gesetzesvorlage gehe jetzt in die Vernehmlassung. Zuvor hatte die Regierung das Geschäft wiederholt aufgeschoben. Ursprünglich war geplant, die
Vernehmlassungsvorlage bis im März 2024 zu verabschieden.
Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Onlineportale unter anderem dazu verpflichten, den Nutzerinnen und Nutzern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem sie mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können. Zu den fraglichen Tatbeständen gehören beispielsweise Aufruf zu Hass, Beschimpfung, Diskriminierung oder Verleumdung. Zudem sollen die Plattformbetreiber bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und die Entscheidungen begründen. Ferner müssen sie ein Beschwerdeverfahren anbieten und bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken.
Der aktuelle Entwurf beschränkt die Vorgaben auf sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Dienste gelten als sehr gross, wenn sie monatlich durchschnittlich von 10% der Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden. Wie der Bundesrat begründet, könnten diese Plattformen aufgrund ihrer Reichweite die Meinungsbildung und öffentliche Debatte stark beeinflussen.
Jetzt seien die Vernehmlassungsadressaten eingeladen, bis zum 16. Februar 2026 zur Vorlage Stellung zu nehmen. Sie werden zudem gebeten, sich zu konkreten Fragen zum Jugendschutz und zum Meldeverfahren zu äussern, so der Bundesrat.
Lücken in der Gesetzesvorlage
In seiner aktuellen Fassung trifft das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) auf Kritik von Nichtregierungsorganisationen wie Algorithmwatch. Die Schweizer Vertreter bemängeln etwa die Einschränkung auf "sehr grosse" Dienste. Der Einfluss einer Plattform könne auch durch andere Faktoren bedingt sein, etwa dass sich viele einflussreiche Persönlichkeiten oder Institutionen dort austauschen. Nach Meinung von Algorithmwatch sollten kleinere Plattformen nicht pauschal von der Regulierung ausgeschlossen werden.
Eine weitere Lücke identifiziert die Organisation bei generativen KI-Chatbots, Bild- oder Videogeneratoren wie ChatGPT. Diese hätten schon heute einen grossen Einfluss auf die Art und Weise, wie Nutzende Zugang zu Informationen erhalten und ihre Meinung bildeten. Wenn diese Dienste im Gesetz nicht erfasst werden, drohe ein Schutzvakuum, das künftig eher grösser werde.