Persönliche Fotos und urheberrechtlich geschützte Inhalte sollen besser gegen die automatisierte Verarbeitung durch Künstliche Intelligenz geschützt werden. So will es der Nationalrat und nimmt zwei Motionen an.
Die grosse Kammer hiess einerseits den Vorstoss des Tessiner Mitte-Ständerat Fabio Regazzi mit 108 zu 88 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Weil die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) den Text angepasst hat, geht der Vorstoss noch einmal zurück an den Ständerat.
In seiner Motion verlangt Regazzi eine Strategie gegen den Missbrauch von Bildmaterial und die Erpressung mit intimen Bildern. Sie soll insbesondere den Schutz von Jugendlichen und Kindern berücksichtigen. Die RK-N formulierte den Motionstext dahingehend um, dass die verlangte Strategie aufeinander abgestimmte ethische, intervenierende, rechtliche, sensibilisierende und technische Initiativen umfassen soll. Ferner solle sie sich an den Schutzansätzen der EU orientieren.
In der Diskussion argumentierte Justizminister Beat Jans vergeblich, es gebe bereits ein Instrumentarium von Bund und Kantonen zur Bekämpfung krimineller Online-Inhalte. "Die heutigen Strukturen ermöglichen schnelle und gezielte Interventionen, ohne dass eine neue übergeordnete Ebene oder Strategie erforderlich ist", so Jans. Nach seiner Ansicht müssten diese Stellen gestärkt und nicht eine weitere Strategie aufgelegt werden.
KI-Training mit Schweizer Medieninhalten
Auch zur
Motion der Schwyzer FDP-Ständerätin Petra Gössi war der Bundesrat gefragt. Sie hatte sich für den Schutz von Medieninhalten vor der ungenehmigten Nutzung zum Training von KI-Modellen stark gemacht. Die KI umgehe selbst die von den Schweizer Medien eingerichteten Bezahlschranken, prangerte Gössi an. Es bestehe die Gefahr, dass Medien von globalen KI-Diensten verdrängt und ersetzt werden. Dies sei für die Schweiz, die auf freie Medien angewiesen ist, eine katastrophale Entwicklung.
Bundesrat Jans war mit dem Auftrag einverstanden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) strich jedoch unter anderem die Passage, dass Medieninhalte nur mit Zustimmung der Urheberrechtsinhaber zum KI-Training hätten verwendet werden dürfen. Sie wurde durch ein Opt-Out ersetzt, so dass die Urheberinnen und Urheber aktiv verlangen müssen, dass ihre Inhalte nicht verwendet werden.
Der Nationalrat hiess die Motion mit 121 zu 66 Stimmen bei acht Enthaltungen gut. Aufgrund der Änderungen der Nationalratskommission muss sich der Ständerat jetzt aber nochmals mit der Sache befassen.