In Europa lebende Nutzer der Online-Netzwerke Facebook und Instagram sollen künftig um ihre Zustimmung gebeten werden, bevor ihre Daten für personalisierte Werbung genutzt werden können. Der US-Mutterkonzern Meta kündigte eine entsprechende Änderung an, "um sich an neue Regeln anzupassen".
Bislang hatte Meta geltend gemacht, dass das Unternehmen ein "legitimes Interesse" an der Nutzung der Daten habe. Dies führte dazu, dass die Zustimmung zur Datennutzung für neue Nutzer standardmässig vorausgesetzt wird. Künftig solle dies für Nutzer aus der EU, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht mehr der Fall sein. Meta versicherte zugleich seinen Werbekunden, dass auch in der Zukunft noch personalisierte Werbung möglich sein werde. In einem Blog erklärte das Unternehmen, es wird noch keine unmittelbaren Auswirkungen geben, die Änderungen wirken sich jedoch künftig auf App-Nutzer in der EU, im EWR und in der Schweiz.
Das Unternehmen steht wegen seiner Werbepraktiken zunehmend unter Druck. Insbesondere in der EU wird das äusserst lukrative Geschäftsmodell mit personalisierter Werbung angefochten.
Im Januar hatte die irische Datenschutzkommission Meta eine Geldstrafe von 390 Millionen Euro auferlegt, weil Facebook und Instagram mit der Nutzung persönlicher Daten für personalisierte Werbung gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung verstossen hatte.
Die norwegische Datenschutzbehörde hatte im Juli ein vorübergehendes Verbot von verhaltensbezogener Werbung auf Facebook und Instagram verhängt, das am 4. August in Kraft treten soll. Es gilt zunächst für drei Monate.
Datenschutzexperten dürften die heutige Entscheidung von Meta als Sieg bezeichnen, schreibt
'Arstechnica'. Im vergangenen Dezember sagte die Konsumentenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation, dass die freiwillige Opt-in-Einwilligung die Grundvoraussetzung für jede Datenerhebung, -speicherung oder -nutzung sein sollten. "Und wir sollten noch einen Schritt weiter gehen: Verhaltensbasierte Online-Werbung sollte verboten werden", meint die EFF.