Bund will sich an E-Gov-Firma eOperations beteiligen können

14. Dezember 2020 um 11:19
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"Digital first": Der Bund schlägt ein Gesetz vor, das die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse fördern könne.

Der Bundesrat will die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse fördern. Er hat deshalb am Freitag, 11. Dezember einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz in die Vernehmlassung geschickt: das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag).
Die geplanten Bestimmungen würden eine wesentliche Grundlage schaffen, damit der Bund und die Kantone die Herausforderungen im Bereich Digitale Verwaltung gemeinsam angehen könnten, teilte der Bundesrat mit. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 25. März 2021.

Bundesrat will Synergien nutzen und Geld sparen

Mit dem neuen Gesetz könnte sich der Bund an der E-Government-Organisation eOperations Schweiz beteiligen. Sie verfolgt das Ziel, Anforderungen der öffentlichen Hand für gemeinsam genutzte Anwendungen zu konsolidieren, Projekte und Beschaffungen für die öffentliche Hand durchzuführen sowie den Betrieb mit geeigneten Partnern sicherzustellen.
Dadurch liesse sich bereits vorhandene Erfahrungen nutzen. Zudem könnten Kosten eingespart und E-Government-Lösungen innerhalb der Schweiz schneller eingeführt und ausgebreitet werden, schreibt der Bundesrat.
eOperations Schweiz ist eine Aktiengesellschaft. Ihre Geschäftstätigkeit ist kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Seit der Gründung haben sich sämtliche Kantone und über 50 Städte, Gemeinden und Organisationen im Besitz von Gemeinwesen an eOperations Schweiz beteiligt.
Die Organisation war 2018 von der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) gegründet worden, mit Zustimmung von Bund und Kantonen.

Gesetzliche Grundlage für OSS und Open Government Data

Mit dem Gesetz würden auch die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich des E-Government sowie für die elektronischen Dienstleistungen des Bundes festgelegt, heisst es in der Mitteilung.
Es schaffe die Grundlagen für die Weitergabe von Software als OSS. Behörden soll es möglich sein, Software, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen, Interessenten lizenzgebührenfrei zur Verfügung zu stellen.
Weiter regelt das neue Gesetz die Bereitstellung von Open Government Data (OGD) und schafft Grundlagen für die Festlegung von Standards durch den Bund. 

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