Bundesrat gegen Badran

23. Juni 2021 um 13:34
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Google, Apple und Co. sollen nicht für die Verwendung von Schweizer OGD zahlen müssen, findet der Bundesrat.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni den Bericht "Zulassungssystem für Open Government Data" verabschiedet. Mit dem Bericht erfüllt er ein Postulat von Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH) vom März 2019. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, ein niederschwelliges Zulassungssystem im Zusammenhang mit der "Open Government Data"-Strategie zu prüfen. Badran wollte unter anderem verhindern, dass Konzerne wie Google oder Apple mit diesen Daten kostenlos ihre Services verbessern können.
Der Bericht (PDF) kommt zum Schluss, dass der Aufbau eines solchen Systems aufgrund zahlreicher konzeptueller, praktischer und finanzieller Hürden schwer umsetzbar sei. So sei es nicht möglich, "Kriterien zu definieren und anzuwenden, mit denen sich die verschiedenen Nutzergruppen und ihre Bedürfnisse identifizieren und die Nutzung im öffentlichen Interesse erkennen lassen".

Open Data mit bestehender Strategie fördern

Mit der bestehenden Infrastruktur sei weiter die Einführung eines solchen Zulassungssystems nicht möglich. "Dazu müsste eine Vielzahl technischer Datenverwaltungssysteme und -prozesse komplett überarbeitet werden, was mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Auch der organisatorische und rechtliche Rahmen müssten angepasst werden", schreibt der Bundesrat.
Um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen der Verwaltungsdaten zu maximieren, müssten diese gemäss Bericht generell und kostenlos in Form von Open Government Data veröffentlicht werden. Der Bundesrat ziehe es deshalb vor, den Zugang zu den Verwaltungsdaten weiterhin mit seiner "Open Government Data Strategie 2019-2023" zu fördern.

Anpassungen bei Datenschutzverordnung nötig

Weiter hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Vernehmlassung zur Revision der Datenschutzverordnung eröffnet. In der Herbstsession 2020 hatte das Parlament das neue Datenschutzgesetz (DSG) verabschiedet. Damit dieses in Kraft treten kann, müssten die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) angepasst werden.
Die Anpassungen betreffen etwa die Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit, die Modalitäten der Informationspflichten und des Auskunftsrechts oder die Meldung von Verletzungen der Datensicherheit. Weitere Anpassungen betreffen die Bestimmungen über den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb), dessen Stellung und Unabhängigkeit mit dem neuen DSG gestärkt wird.
Die Verordnung soll laut dem Bundesrat mit dem neuen Datenschutzgesetz in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten. Gleichzeitig werde die Schweiz auch die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarates ratifizieren. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 14. Oktober 2021.

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