

Digitale Gesellschaft blitzt beim Bundesverwaltungsgericht ab
12. Juni 2019, 10:00
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht auf Beschwerde bei der Kabelaufklärung abgewiesen. Die Digitale Gesellschaft zieht das Urteil weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht auf Beschwerde bei der Kabelaufklärung abgewiesen. Die Digitale Gesellschaft zieht das Urteil weiter.
Die Digitale Gesellschaft hatte 2017 den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit dem Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) aufgefordert, auf die Kabelaufklärung zu verzichten. Der NDB ist nicht darauf eingegangen, weshalb die Gesellschaft mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gelangte. Nun liegt das Urteil (PDF) vor: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sei zu Recht nicht auf das Begehren eintreten, die die Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung forderten, so der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Mit der Kabelaufklärung erhält der NDB Zugriff auf die Kommunikation über Glasfaserkabel.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich zu prüfen, ob der NDB zu Recht nicht auf das Begehren der Beschwerdeführer eingetreten ist. Um eine Beschwerde einreichen zu können, müsse man gemäss Bundesverwaltungsgericht stärker als die Allgemeinheit von der umstrittenen Aufklärung betroffen sein. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zudem bestehe ein anderer Rechtsweg, wenn jemand der Ansicht sei, von einer unberechtigten Aufklärung betroffen zu sein. Jede Person könne auf der Basis des Datenschutzgesetzes von Behörden Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie gespeichert und bearbeitet würden.
Die Digitale Gesellschaft beschreibt das Urteil in einer Mitteilung als "enttäuschend" und argumentiert, dass die Massenüberwachung bereits beim automatisierten Scannen der Datenströme beginne. Deshalb werde das Urteil weiter and das Schweizerische Bundesgericht gezogen, wie der Verein mitteilt. Die Beschwerdeführer hatten bereits angekündigt, mit der Sache "notfalls bis nach Strassburg" zu ziehen.
Das Verfahren sei Teil der strategischen Klagen der Digitalen Gesellschaft "für Freiheitsrechte in einer digitalen Welt", wie es in der Mitteilung weiter heisst. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ist bereits die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz hängig. (kjo)
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