E-Patientendossier ab 2018 möglich

23. März 2017 um 09:11
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Erste Patienten können ab der zweiten Hälfte des Jahres 2018 ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen.

Erste Patienten können ab der zweiten Hälfte des Jahres 2018 ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen. Der Bundesrat hat die Umsetzungsdetails dazu per 15. April 2017 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen, die der Bundesrat verabschiedet hat, regeln Technisches und Organisatorisches. Dazu gehören die Voraussetzungen für die Zertifizierung von Stammgemeinschaften. Dies sind Zusammenschlüsse von Spitälern, Arztpraxen, Apotheken und weiteren Gesundheitseinrichtungen. Sie stellen den elektronischen Austausch der Daten sicher. Festgelegt wurde zudem das Format der neuen Patienten-Identifikationsnummer. Mit dieser kann eine Person eindeutig identifiziert werden.
Spitäler und Heime haben nun drei Jahre Zeit, das EPD einzuführen. Pflegeheimen und Geburtshäusern gibt der Bundesrat fünf Jahre Zeit. Wegen Widerstands der Ärzteschaft besteht für ambulante Leistungserbringer wie Apotheker, Hebammen, Chiropraktiker und eben Arztpraxen derzeit keine Pflicht zur Einführung des EPD.
Das elektronische Patientendossier ist Teil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2020. Damit sollen die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit erhöht, aber auch die Effizienz medizinischer Behandlungen verbessert werden, so die Mitteilung des Bundesrats. (kjo/sda)

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