Endlich: Parlament ver­ab­schiedet revidiertes Fern­meldegesetz

18. März 2019 um 15:41
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Die kleine Kammer bereinigte heute die letzte Differenz im Gesetz.

Die kleine Kammer bereinigte heute die letzte Differenz im Gesetz.
Nach langem Ringen zwischen den Räten hat das Parlament das revidierte Fernmeldegesetz verabschiedet. Die kleine Kammer bereinigte heute die letzte Differenz im Gesetz. Es handelte sich um Regeln im Umgang mit Kinderpornografie. Der Ständerat segnete eine präzisere Formulierung des Nationalrats zu diesen Verdachtsfällen stillschweigend ab, mit Verweis auf den Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch
Die letzten ausgeräumten Differenzen zeigen exemplarisch, wie breit das Spektrum des geänderten Fernmeldegesetzes ist. Dieses soll Anliegen von Konsumenten stärken, den Wettbewerb unter den Anbietern fördern sowie administrative Vorgänge vereinfachen. Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft vermochte im Parlament aber nicht gänzlich zu überzeugen.
Entfernt wurde beispielsweise ein Kernartikel des Gesetzes. Swisscom wird demnach nicht dazu verpflichtet, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Eine entsprechende Regulierung wurde in beiden Räten abgelehnt. Die Entbündelung der letzten Meile soll vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben.
Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung. Eine Mehrheit befand, der Wettbewerb funktioniere. Wo dies der Fall sei, müsse nicht reguliert werden. Sowohl die Gegner als auch die Befürworter einer technologieneutralen Regulierung führten die Versorgung in ländlichen Gebieten ins Feld.
Auch in der Frage der Netzneutralität schlug das Parlament einen anderen Weg ein als der Bundesrat vorschlug. Dieser wollte lediglich Transparenz schaffen. So sollten die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. National- und Ständerat entschieden aber, die Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Alle Daten sollen bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden.
Es gibt aber Ausnahmen. Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden – etwa VoLTE und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).
Beim Roaming folgte das Parlament dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.
Trotz langem Ringen um mehrheitsfähige Kompromisse werden am Ende der Beratungen nicht alle Fraktionen mit dem Ergebnis zufrieden sein. Für die SP werden mit der Revision des Fernmeldegesetzes vor allem die Anliegen der Branche berücksichtigt, nicht aber der Konsumenten, kritisierten in den vergangenen Tagen verschiedene Parlamentarier.
Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. (sda/kjo)

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