Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat sich mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) befasst und gibt dem Projekt keine guten Noten. Die Risiken und Probleme seien zwar erkannt, aber vielfach fehle die Möglichkeit, diese zu beheben, heisst es im Untersuchungsbericht.
Seit April 2020 müssten Spitäler und Rehakliniken theoretisch an eine zertifizierte Stammgemeinschaft angeschlossen sein, damit ab Frühjahr 2020 Patientinnen und Patienten ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen können. Die Stammgemeinschaften sind privatrechtlich organisiert und bieten das EPD in einem bestimmten Einzugsgebiet an.
"Aus technischer Sicht sollte der 15. April 2020 als Einführungstermin möglich sein. Verzögerte Zertifizierungen sowie teilweise fehlende Prozesse und Verzögerungen beim Anschluss von Spitälern stellen jedoch die Termineinhaltung ernsthaft infrage", ist dem Bericht zu entnehmen. Erst bei einer der zwölf Stammgemeinschaften wurde beim Abschluss der EFK-Prüfung im August 2019 überhaupt mit der Zertifizierung begonnen. Auf Anfrage von
inside-it.ch bestätigt Isabelle Hofmänner von eHealth Suisse, dass bis heute keine zertifiziert ist.
Als Gründe für die Probleme führt die EFK Ressourcenmangel, fehlende Durchsetzungskraft des BAG und mangelnde Anreize für ambulante Gesundheitseinrichtungen auf. Für letztere, etwa Hausärzte, ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Etwas Druck könnte von Seiten der Patienten kommen, wollen doch laut Swiss eHealth Barometer 2016 über drei Viertel der Patienten bei ihrem Hausarzt ein elektronisches Dossier eröffnen.
"Die langfristige Zielerreichung ist in Frage gestellt"
Des Weiteren erschwere der Föderalismus und eine fehlende Struktur ausserhalb des Kompetenzbereichs des BAG die Einführung. "Aber auch die langfristige Zielerreichung werden dadurch stark behindert, wenn nicht sogar infrage gestellt", hält die EFK unmissverständlich fest und fährt fort: "Die bestehenden knappen Ressourcen werden für den anschliessenden Betrieb und die notwendigen weiteren Einführungsschritte kaum ausreichen."
Damit sei es auch zweifelhaft, ob die erwünschten Verbesserungen bei der Patientensicherheit, der Behandlungsqualität sowie der Effizienz des Gesundheitswesens zu erreichen sei. Offenbar sieht die EFK dringlichen Handlungsbedarf, so wurde eine Besprechung der Ergebnisse mit den verantwortlichen Stellen im August 2019 vorgezogen.
Der Bund stellt für den Aufbau der Gemeinschaften in einer bestimmten Frist 30 Millionen Franken zur Verfügung, wenn sich Kantone oder Dritte in gleicher Höhe beteiligen. Die EFK macht sich nun Sorgen über die betriebswirtschaftliche Situation, der damit unterstützten Gemeinschaften. Das BAG hält in einer Stellungnahme fest: "Das BAG teilt die Sorge der EFK." Wenn die Subventionen allerdings auslaufen würden, habe man keine Rechtsgrundlage, um die Situation der Stammgemeinschaften zu analysieren.
Eine systematische Erhebung und Auswertung der Auswirkungen des EPD auf Spitäler sowie der Finanzierung von Stammgemeinschaften sei aber derzeit noch nicht möglich, relativiert die EFK im Bericht. Die Informationen, die in den Report eingeflossen sind, wurden bis Anfang August 2019 erhoben.
In einer Antwort des Innendepartements heisst es dann auch, man halte die Empfehlungen der EFK für nachvollziehbar, aber viele Aussagen seien überholt und würden den mittlerweile getroffenen Massnahmen nicht genügend Rechnung tragen. So wurde etwa im Herbst 2019 eine Programmorganisation für Steuerung und Führung aufgebaut. Das EPD, das bereits
mehrmals verschoben wurde, wurde allerdings bis heute nicht eingeführt.
Korrigendum 2. Juni 2020: Isabelle Hofmänner arbeitet bei eHealth Suisse und ist nicht BAG-Sprecherin, wie in einer älteren Version des Artikels geschrieben wurde.