EU will besseres US-Gesetz statt neuen "Privacy Shield"

2. Juni 2021 um 13:47
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Nur mit gesetzlichen Zugriffsbeschränkung sei ein Datentransfer-Abkommen mit der EU zu haben. Das ist auch hierzulande interessant.

"Europa an die USA: Verabschieden Sie neue Gesetze, wenn Sie einen Datentransfer-Deal wollen", so fasst das Magazin 'Politico' die aktuelle EU-Position zusammen.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Věra Jourová liess demnach verlauten, dass die US-Sicherheitsbehörden nicht mehr wie bis anhin Daten von Europäern auswerten dürfen. Nur mit einer gesetzlichen Zugriffsbeschränkung könne es ein neues Abkommen mit der EU geben, das den "Privacy Shield" ersetzt. "Eine rechtsverbindliche Regelung wäre sehr nützlich, ich würde sogar sagen notwendig", sagte Jourová auf eine entsprechende Frage laut dem Magazin.
Der "Privacy Shield" war nur eine informelle Absprache zwischen der EU und den USA und wurde im Juli letzten Jahres durch das oberste Gericht der EU im "Schrems-II-Urteil" für ungültig erklärt.
Die Verhandlungen zwischen der EU und der neuen Biden-Administration laufen aktuell, doch dies wäre ein Schritt, den Washington bisher abgelehnt hat. Laut Jourová hätten in den Verhandlungen Fragen des Datentransfers von Unternehmen wie Facebook, AWS oder Google grösstenteils geklärt werden sollen. Der Hauptknackpunkt aber bleibe der Zugriff der nationalen Sicherheitsbehörden der USA.
Alle Details sind aber noch nicht geregelt. Beispielsweise prüft die EU-Datenschutzbehörde EDPS die Nutzung von Clouddiensten von Amazon und Microsoft durch EU-Institutionen selbst. Es seien zwei Untersuchungen angestossen worden, teilte die Behörde vor einigen Tagen mit.

"USA ist unsicheres Drittland"

Nach dem Brexit verhandelt die EU auch mit Grossbritannien über ähnliche Beschränkungen.
Auch der Schweizer Edöb hat Vorbehalte diesbezüglich. "Auch wenn das Schrems-II-Urteil für die Schweiz nicht anwendbar ist und wir noch keine diesbezügliche Rechtsprechung haben ist der Edöb der Ansicht, dass der Art. 6 DSG bei Datenübermittlungen ins Ausland anwendbar ist, die USA gelten folglich als 'unsicheres Drittland' und die sogenannten Standardvertragsklauseln sind als alleinige Schutzmassnahme nicht ausreichend", schrieb er auf Anfrage von inside-it.ch.
Der Edöb ist klar der Meinung, "der Privacy Shield CH-USA bietet kein adäquates Datenschutzniveau" und das sei auch für Schweizer Kunden von US-Produkten bedenkenswert, die eine Speicherung von Personendaten in den USA benötigen. Er empfiehlt eine Risikoanalyse.

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