EU wirft Facebook irreführende Angaben bei WhatsApp-Kauf vor

20. Dezember 2016 um 16:52
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Die Milliarden-Übernahme von WhatsApp hat für Facebook in Europa ein unangenehmes Nachspiel.

Die Milliarden-Übernahme von WhatsApp hat für Facebook in Europa ein unangenehmes Nachspiel. Die EU-Kommission sieht sich getäuscht – und startet ein Verfahren, das Facebook eine Strafe und Image-Verlust bringen könnte. Die EU-Kommission wirft Facebook irreführende Angaben bei der Übernahme von WhatsApp im Jahr 2014 vor.
Der Deal wird dadurch zwar nicht in Frage gestellt, aber dem weltgrössten Online-Netzwerk drohen am Ende des Verfahrens eine Strafe. "In diesem speziellen Fall vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass Facebook im Rahmen der Prüfung der Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht hat", sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Facebook erwiderte in einer ersten Reaktion, man habe stets korrekte Angaben gemacht.
"Fahrlässig falsche oder irreführende Angaben"
Die Kommission erklärte am Dienstag, Facebook habe bei der Prüfung des WhatsApp-Deals angegeben, dass es nicht zuverlässig möglich sein werde, einen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste einzurichten. Im August 2016 hatte Facebook jedoch angekündigt, künftig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen.
Die EU-Wettbewerbshüter sind nun der Ansicht, "dass entgegen der Aussagen und Stellungnahmen von Facebook während des Prüfverfahrens die technische Möglichkeit eines automatischen Abgleichs der Facebook-Nutzerprofile mit WhatsApp-Profilen bereits im Jahr 2014 bestanden hat". Die Kommission befürchte daher, dass Facebook vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder irreführende Angaben gemacht habe. Das sei eine vorläufige Einschätzung, schränkte die Brüsseler Behörde ein. Facebook hat nun bis Ende Januar Zeit, sich offiziell zu dem Vorwurf zu äussern.
"Wir haben stets korrekte Informationen über unsere technischen Möglichkeiten und Pläne zur Verfügung gestellt", betonte ein Facebook-Sprecher. Das sei sowohl bei den Angaben zur Übernahme 2014 als auch zu den Plänen für eine Verknüpfung der Daten in diesem Jahr so gewesen. Facebook sei zuversichtlich, dass eine ausführliche Prüfung dies bestätigen werde.
Erlaubnis für Kauf bleibt
Die Kommission erklärte, die Erlaubnis der Übernahme an sich werde nicht in Frage gestellt, weil dafür auch andere Faktoren den Ausschlag gegeben hätten. Dennoch kann sie wegen falscher Angaben bei der Prüfung eine Strafe verhängen, die ein Prozent vom Jahresumsatz des Unternehmens ausmachen kann. (sda/kjo)

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