Der Kanton Glarus überführt das Informatikamt und die IT-Firma Glarus hoch3 AG der drei Gemeinden in eine öffentlich-rechtliche Anstalt.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat gestern das
neue Informatikgesetz verabschiedet. Darin wird die Organisation und Finanzierung der künftigen Informatik-Organisation von Kanton und Gemeinden geregelt. Das Gesetz wird der nächsten Landsgemeinde vorgelegt und soll ab 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Der Regierungsrat will das bisherige Informatikamt in eine öffentlich-rechtliche Anstalt namens Informatikdienste Glarus überführen. Dort soll auch die Firma Glarus hoch3 AG eingebracht werden. Diese Firma gehört den drei Glarner Gemeinden und dem Kanton und hat in den letzten Wochen für
viel Gesprächsstoff im Zigerschlitz gesorgt. Wie der Regierungsrat schreibt, gebe es seitens des Kantons keinen Handlungsbedarf. Er anerkenne aber die Vorteile einer gemeinsamen Informatiklösung mit den Gemeinden.
Finanzierungslücke bei Glarus hoch3
Der IT-Dienstleister der Gemeinden Glarus hoch3 AG ist in die Schlagzeilen geraten, weil 2012 und 2013 eine "Finanzierungslücke" von 1,7 Millionen Franken entstanden ist. Diese musste durch ein Darlehen des Kantons gedeckt werden. Das Darlehen wiederum wurde von der Geschäftsprüfungskommission des Landrats
heftig in Frage gestellt. Besonders kritisiert wird, dass der Geschäftsführer von Glarus hoch3, Christoph Marti, gleichzeitig CEO und Mitbesitzer des IT-Dienstleisters Axcelerate ist. Axcelerate wiederum erbringt Dienstleistungen für die Glarner Gemeinden.
Glarus hoch3 "will und muss sich verändern" schreibt der Regierungsrat
in der Zusammenfassung der Verhandlungen von gestern, 22.12.2015. Der Kanton und die Gemeinden erwarten von einer gemeinsamen IKT-Lösung "Produktivitätsgewinne und Kosteneinsparungen." Ausserdem könne man den Ausfall von Schlüsselpersonen besser auffangen und wegen grösseren Mengen Mengenrabatte bei Beschaffungen erzielen.
Die Informatikdienste Glarus fallen als öffentlich-rechtliche
Anstalt unter das Submissionsrecht, werden also Aufträge öffentlich ausschreiben müssen. Die Organisation soll nicht mit privaten Anbietern in Konkurrenz treten, sondern ihre Dienste nur öffentlichen Organisationen anbieten, betont der Regierungsrat. (hc)