Mit der Revision des Bundesgesetzes für Überwachung von Post- und Fernmeldewesen (BÜPF) wurde unter anderem auch ein neues Tarifmodell zur Entschädigung der Telekommunikations-Anbieter eingeführt. Auskünfte der Provider aus den für sechs Monate aufzubewahrenden Vorratsdaten werden neu mit drei Franken entschädigt. Nach altem Recht habe die Entschädigung aufwandgerechte 250 Franken pro Auskunft betragen, schreibt Init7.
Der bisherige Tarif habe dem tatsächlichen Aufwand der Telco-Anbieter entsprochen. Es sei "unverständlich", so der Winterthurer Provider, dass der Bundesrat von den Providern verlange, die selbe Arbeit nun für nur drei Franken zu erledigen.
Die Senkung der Entschädigung durch den Bundesrat sei eine Verletzung des gesetzlichen Auftrags, Telekommunikationsanbieter und Internetprovider adäquat zu entschädigen, so Init7 weiter. Aus diesem Grund hat das Unternehmen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die neuen BÜPF-Tarife erhoben.
Eine Auskunft wird jeweils durch den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) auf Begehren der Strafverfolgung vom Provider verlangt. Die Provider müssen angeben, welchem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse gehörte. Die Anfrage kann einen beliebigen Zeitpunkt der letzten sechs Monate betreffen. Aufgrund der dynamischen und automatisierten Verteilung der Adressen müsse jeweils ein System-Engineer die korrekte Log-Datei heraussuchen, entkomprimieren und aus Tausenden von Einträgen die Anfrage dem betroffenen Kunden zuordnen, erklärt Init7 in der Mitteilung den Aufwand. (kjo)