Internationaler Appell zum Verbot von Gesichtserkennungs-Technologie

9. Juni 2021 um 11:48
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Amnesty International und 170 weitere Organisationen aus 55 Ländern haben den Appell unterschrieben.

Amnesty International und mehrere andere Organisationen wie European Digital Rights (EDRi), Human Rights Watch und die Internet Freedom Foundation (IFF) haben einen Appell für ein globales Verbot von Gesichtserkennungssystemen und anderen biometrischen Systemen veröffentlicht, die Massenüberwachungen erlauben. Den Verfassern geht es dabei vor allem um Technologien, die es ermöglichen, Individuen zu identifizieren und ihre Bewegungen und Aktivitäten zu verfolgen. Der Appell wurde von insgesamt 170 Organisationen aus 55 Ländern, die sich in den Bereichen Datenschutz, Technologiefolgenabschätzung und Menschenrechte betätigen. Aus der Schweiz gehört AlgorithmWatch (Switzerland) dazu.
Zu den Technologien, gegen die sich der Appell richtet, gehören neben der Gesichtserkennung auch andere Methoden, die es ermöglichen, Individuen zu tracken. Der Appell nennt unter anderem Technologien zur Stimmerkennung oder um Menschen anhand ihrer Haltung oder anderer persönlicher Merkmale zu identifizieren. Diese Tools würden oft in einer Art eingesetzt, welche nicht nur das Recht auf Privatsphäre verletze, sondern auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ausserdem würden sie eingesetzt, um ethnische und religiöse Minderheiten zu überwachen und zu diskriminieren.
In China, den USA, Russland, England, Uganda, Kenia, Slowenien, Myanmar, den VAE, Israel und Indien habe die Überwachung von Demonstranten und anderen Einzelpersonen das Recht auf Privatsphäre und Versammlungsfreiheit verletzt. In den USA, Argentinien und Brasilien seien unschuldige Personen verhaftet worden, weil sie falsch identifiziert wurden. In China, Thailand und Italien seien ethnische und religiöse Minderheiten überwacht und diskriminiert worden.
Es gebe zwar Systeme, die versprechen würden die Privatsphäre zu wahren, indem Personen keine Identitäten zugewiesen werden, erklären die Organisationen. Aber auch diese Systeme würden es erlauben, Personen an öffentlichen Orten zu tracken und Rückschlüsse über ihr Verhalten und ihre Merkmale zu ziehen.
Es gebe zudem keine rechtlichen oder technischen Mittel, welche die Bedrohung, die von automatisierten Systemen zur massenhaften Überwachung von Individuen ausgehen, voll eliminieren könnten. Deshalb fordere man auch gleich ein Verbot und nicht ein Moratorium. Letzteres würde zwar einen Stopp der Weiterentwicklung bewirken und Zeit für eine demokratische Diskussion einräumen. Aber diese Diskussion würde auch nur ergeben, dass die genannten Überwachungstechnologien nicht mit den Menschenrechten und zivilen Freiheiten vereinbar seien.
Der Appell richtet sich beispielsweise an die Menschenrechtskommission der UNO, die aufgefordert wird, den Gebrauch dieser Technologien zu verurteilen. Privatunternehmen, welche solche Technologien entwickeln und verkaufen, sollen aus diesem Geschäft aussteigen und dies auch öffentlich kundtun. Mitarbeitende von Technologieunternehmen sollen sich organisieren und versuchen zu verhindern, dass ihre Arbeitgeber in diesem Bereich aktiv werden. Und nicht zuletzt fordern die Unterzeichner Investoren und Finanzinstitute dazu auf, nicht in solche Unternehmen zu investieren .

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