Luzerner Steuersoftware: Weko verlangt Auskunft

9. August 2021 um 11:23
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Die umstrittene Beschaffung der Steuersoftware ruft die Wettbewerbskommission auf den Plan. Sie klärt mögliche Verstösse ab.

Seit dem Start der neuen Steuersoftware im Kanton Luzern Anfang 2021 reisst die Kritik nicht ab. Zuerst musste sich die zuständige Dienststelle Steuern des Kantons entschuldigen, weil viele Nutzer nicht mit der Software zurechtkamen. Zudem häuften sich die Fehlermeldungen. Dann geriet auch die Beschaffung in die Kritik, weil sie nicht öffentlich ausgeschrieben worden war.
Der Auftrag für die neue Steuersoftware ging an die Zürcher Firma Information Factory, welche die Software seit 15 Jahren entwickelt. Für den Auftrag sei mit dem Lieferanten ein Fixpreis von 215'000 Franken vereinbart worden, so das Finanzdepartement. Hinzu kamen einmalig 29'000 Franken für die Integration des neuen E-Wertschriftenverzeichnisses der Schweizer Banken. Information Factory betreibt auch den Help Desk, was jährlich 38'000 Franken kostet.

Finanzdirektor: Auftrag musste nicht ausgeschrieben werden

Luzerns Finanzdirektor Reto Wyss musste auch im Kantonsrat Stellung zur Steuersoftware nehmen. Er erklärte, es handle sich um die Weiterentwicklung eines bestehenden Produkts, weshalb der Auftrag nicht habe ausgeschrieben werden müssen. Ein Wechsel des Anbieters würde unverhältnismässig hohe Kosten verursachen.
Experten wie Nicolas Diebold, Ordinarius für öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern, kritisierten in der Folge die freihändige Vergabe der Steuersoftware und die kantonale Beschaffungspraxis.
Die Vergabe hat jetzt auch die Wettbewerbskommission (Weko) auf den Plan gerufen. Sie klärt ab, ob der Kanton Luzern die neue Steuersoftware korrekt beschafft hat. Die Weko habe dem Kanton ein Auskunftsbegehren gestellt, bestätigte sie am 9. August einen Bericht von Medien der CH Media. Auf die umstrittene Auftragsvergabe aufmerksam geworden sei die Weko "aufgrund von Medienberichten und einer Meldung aus dem Markt".

Möglicher Verstoss gegen das Binnenmarktgesetz

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission kläre ab, ob allenfalls Verstösse gegen das Binnenmarktgesetz vorliegen würden oder nicht, teilte Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Weko, auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' mit. Entsprechend habe der Kanton ein Schreiben mit Fragen erhalten.
Das Binnenmarktgesetz schreibt vor, dass Firmen ein diskriminierungsfreier Zugang zum kantonalen Beschaffungswesen gewährt werden muss. Aufträge müssen dann öffentlich ausgeschrieben werden, wenn der vermutete Auftragswert inklusive Folgekosten wie Unterhalt für die nächsten vier Jahre die Schwelle von 250'000 Franken übersteigt. Laut 'Luzerner Zeitung' (Paywall) würde die Dienststelle Steuern die Kosten für die neue Software zwar auf 215'000 Franken beziffern. Folgekosten eingerechnet, dürfte die im Beschaffungsrecht genannte Schwelle jedoch überschritten sein, so die Zeitung.
Eine direkte Sanktion durch die Weko hat der Kanton Luzern aber nicht zu befürchten. Sie sei gegenüber den kantonalen und kommunalen Behörden nicht weisungsbefugt, teilte Stüssi mit. Die Weko könne Empfehlungen aussprechen oder auch Beschwerde erheben mit dem Begehren auf gerichtliche Feststellung, dass ein binnenmarktrechtswidriger Entscheid vorliege. Ausserdem könnte sie verlangen, dass ihr die nächsten Auftragsvergaben in einem bestimmten Bereich zur Prüfung vorgelegt werden müssen.

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