Nationalbibliothek löst proprietäre Elca-Software ab

7. Dezember 2021 um 12:12
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Als Nachfolgelösung für "Ingest e-Helvetica" wird eine Standardsoftware gesucht. Um die Übergangsphase zu managen, erhält der IT-Dienstleister einen Freihänder.

Die sich seit 2007 im Einsatz befindliche Software "Ingest e-Helvetica" ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen. Für Betrieb und Wartung der proprietären Elca-Lösung verrechnete der IT-Dienstleister der Nationalbibliothek jährlich zwischen 70'000 und 90'000 Franken.
Bis "spätestens 2025" will die Nationalbibliothek das System für die elektronische Langzeitarchivierung ablösen. Aus diesem Grund hat sie Elca in einem freihändigen Verfahren einen Zuschlag gegeben, den Zeitraum bis zur Ablösung zu überbrücken. "Aus wirtschaftlicher Sicht macht eine Zwischenlösung für 2-4 Jahre wenig Sinn", begründet Michèle Thüring, Kommunikation und kulturelle Aktivitäten bei der Nationalbibliothek, die freihändige Vergabe. Preisschild: 360'579 Franken.

Elca bleibt bis spätestens 2025 an Bord

Als Nachfolgeprodukt der proprietären Elca-Lösung soll Standardsoftware zum Einsatz kommen. Laut Ausschreibung auf Simap ist eine Lösung nach dem OAIS-Standard (Open Archival Information System) gesucht. Das Gesamtvolumen dieses Auftrags will die Nationalbibliothek nicht kommunizieren: "Aufgrund des laufenden Verfahrens kommunizieren wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben." Ein allfälliger Vergleich mit der gegenwärtigen Ingest-Lösung sei ausserdem nicht möglich, da mit der Nachfolgelösung zwei Anwendungslandschaften zusammengelegt werden und das Tonarchiv der Nationalphonothek integriert werde, schreibt uns Michèle Thürig.
Zusätzliche Komplexität entstehe, weil die Schweiz anders als andere Staaten Urheber nicht per Gesetz dazu zwinge, der Nationalbibliothek ein Pflichtexemplar zur Verfügung zu stellen, erläutert Thürig. Dies bedeute, dass immer wieder Anpassungen am System nötig sind, damit die Nationalbibliothek die digitalen Publikationen in der Form, wie sie auf den Markt kommen, übernehmen und damit ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.

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