SBB will Pendlerströme an bis zu 70 Standorten messen

11. November 2021 um 10:21
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Der Konzern begründet die Erweiterung mit erhöhtem Passagieraufkommen. Dank der gesammelten Daten soll die SBB-Infrastruktur verbessert werden.

Wer in Bern oder Basel auf den Zug geht und bestimmte Areale der Bahnhöfe durchschreitet, wird von einem Sensorensystem der SBB erfasst. Die erhobenen Daten dienten der Messung und Weiterentwicklung der Infrastruktur, heisst es vom Bahnkonzern. Nun hat die SBB einen Auftrag an die Zürcher Firma Analysis Simulation Engineering (ASE) vergeben, um diese Bewegungsanalyse stark auszubauen. Kostenpunkt: 10,2 Millionen Franken inklusive Optionen für zusätzlichen Leistungsbedarf und Verlängerungen des vorerst bis Ende Mai 2025 laufenden Vertrags.
Bislang hatte die SBB das System an den Bahnhöfen Bern, Basel SBB, Lenzburg und Zürich Hardbrücke betreiben lassen, wo sie insgesamt 17 Bereiche zwischen 40 und 700 Quadratmetern unter Beobachtung hatte. Nun sollen neue Standorte erschlossen werden. Fix sind 20 zusätzliche Areale vorgesehen, die zusätzlich mit einem System ausgerüstet werden sollen, optional kann die SBB nochmals bis zu 50 Standorte von Analysis Simulation Engineering bestücken lassen. Welche Bahnhöfe neu erschlossen würden, könne man derzeit noch nicht sagen, da dies erst bei Bedarf festgelegt würde, sagt ein SBB-Sprecher auf Anfrage von inside-it.ch.
Durch das steigende Aufkommen an Fahrgästen würden die Daten wichtiger, begründet die SBB die Ausweitung ihres Systems. Der Sprecher ergänzt: "Anhand der daraus abgeleiteten Massnahmen verbessert sie die Personenflüsse und damit die Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden. Dabei wird der Datenschutz jederzeit eingehalten." Rückschlüsse auf Einzelpersonen seien nicht möglich, wenn Videokameras zum Einsatz kämen, würden die Bilder direkt im Sensor verarbeitet und nicht gespeichert. Ausnahme: manuelle Speicherungen zur Systemprüfung.
Der Konsumentenschutz erklärt dazu: "Wenn keine personenbezogenen Daten anfallen, sehen wir das nicht als kritisch an. Ein solches Bewegungssystem ist heute bereits an vielen Orten üblich". In diesem Falle müssten auch die Betroffenen nicht darüber informiert werden.
Den Ausschreibungsunterlagen ist zu entnehmen, dass das System nicht nur die Position der Personen erfassen, sondern diesen neben Standort und Zeitpunkt eine Identität zuweisen muss, die über den gesamten Erfassungszeitraum konstant bleibt. Die Sensoren sollen dabei auch grosse Gepäckstücke sowie die Blickrichtung und Körpertiefe und -breite der aufgezeichneten Menschen erkennen. 

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