Die Kantone Aargau, Bern, Genf und Luzern geben in Absprache bekannt, auf den Einsatz von E-Voting bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2019 zu verzichten.
Der Bundesrat habe den Entscheid zur Bewilligung von E-Voting für die Wahlen vom 20. Oktober von Ende Juni auf Mitte August 2019 verschoben, heisst es in den jeweiligen Mitteilungen der Kantone. Dies führe dazu, dass die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten nicht in der erforderlichen Qualität getroffen werden könnten, hält etwa die Staatskanzlei Aargau fest.
Auslandschweizerinnen und -schweizer werden damit in den vier Kantonen ihre Stimme bei den Wahlen nicht elektronisch abgeben können.
Aargau, Bern und Luzern setzten auf das "Genfer System". Der Kanton Genf gab bereits Ende 2018 bekannt, er werde sein System der elektronischen Stimmabgabe auf Ende Februar 2020 einstellen. Die Kosten für die Softwareentwicklung und die mit dem Projekt verbundenen Risiken wollte Genf nicht mehr allein tragen. Partner fanden sich indessen keine.
Nun gibt Genf das Ende seines E-Voting-Systems per 19. Juni bekannt: "Die Entscheidung des Bundes veranlasst die Genfer Regierung, den Betrieb des derzeitigen elektronischen Wahlsystems ab sofort einzustellen."
Der Aargauer Regierungsrat will sich in den nächsten Monaten mit der Frage befassen, wie es mit dem E-Voting nach der Einstellung des "Genfer Systems" weitergehen soll. Man werde bei der Beantwortung der Mitte Mai im Grossen Rat eingereichten Motion, die ein Moratorium für E-Voting im Kanton verlangt, zu dieser Frage Stellung nehmen.
Bern und Luzern teilen mit, sie würden eine Zusammenarbeit mit der Post prüfen, die nunmehr einzige Anbieterin eines E-Voting-Systems sei. Unabhängig von den vier Kantonen
hatte bereits St. Gallen den Verzicht auf das "Genfer System" und auf E-Voting bis mindesten Mai 2020 bekannt gegeben.
Der Kanton Genf erinnert in seiner offiziellen Mitteilung daran, dass der Quellcode der zweiten Generation für das Voting-System bereits im Juni 2018 veröffentlicht worden war. Die Genfer Regierung hoffe, dass der Code "von Behörden oder akademischen Einrichtungen unter der Aufsicht des Bundes übernommen und weiterentwickelt wird".
E-Voting-System der Post ausgesetzt
Die Schweizerische Post ihrerseits hatte im Frühjahr den Betrieb ihres E-Voting-Systems ausgesetzt, um Fehler in ihrem System zu korrigieren, die IT-Experten im Quellcode gefunden hatten. Das E-Voting System der Post stand bisher in den Kantonen Neuenburg, Freiburg, Thurgau und Basel-Stadt im Einsatz.
Die vorgenommene Korrektur werde derzeit von externen Experten überprüft, hiess es heute auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'Keystone-sda'. Nach Abschluss dieser Überprüfung sei es das Ziel, den Kantonen das System ab Herbst wieder anzubieten. Ob und wann E-Voting vom Versuchsbetrieb in den ordentlichen Betrieb überführt werden könne, sei eine politische Entscheidung, hiess es bei der Post weiter. Zuständig sei die Bundeskanzlei. (paz/Keystone-sda)